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Geschlecht im Zeichen von Gleichheit und Freiheit. Die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur „Dritten Option“ 平等和自由。德国宪法法院和奥地利宪法法院关于“第三种选择”的裁决
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-239
E. Greif
{"title":"Geschlecht im Zeichen von Gleichheit und Freiheit. Die Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts und des österreichischen Verfassungsgerichtshofs zur „Dritten Option“","authors":"E. Greif","doi":"10.5771/9783748905127-239","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-239","url":null,"abstract":"Für die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt markieren die Jahre 2017 und 2018 einen entscheidenden Wendepunkt: Im Abstand von wenigen Monaten haben zunächst das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG)1, dann der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH)2 entschieden: Geschlecht kann mehr und anderes sein als nur „weiblich“ oder „männlich“. Dementsprechend muss auch der personenstandsrechtliche Geschlechtseintrag anders lauten können als „weiblich“ oder „männlich“. Den Anstoß für diese Entscheidungen der Höchstgerichte haben in beiden Ländern Begehren intergeschlechtlicher Menschen gegeben, einen Geschlechtseintrag zu erhalten, der ihre intergeschlechtliche3 Geschlechtsidentität positiv wiedergibt.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"104 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"115489305","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Wandel im Sozialrecht – (K)ein Thema für die ATÖR?! 你干什么呢?
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-507
Marje Mülder
{"title":"Wandel im Sozialrecht – (K)ein Thema für die ATÖR?!","authors":"Marje Mülder","doi":"10.5771/9783748905127-507","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-507","url":null,"abstract":"Sozialrecht begleitet den Einzelnen – häufig unbemerkt durch Schutz in einer noch nicht eingetretenen und vielleicht auch nie eintretenden Bedarfssituation – ein Leben lang und darüber hinaus. Schon vor der Entstehung menschlichen Lebens1 stellen sich Fragen nach der Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung2 sowie vor der Geburt Fragen nach der schwangerschaftsund geburtsbegleitenden Betreuung3. Und die sozialrechtlichen Fragestellungen gehen über das Leben hinaus, etwa bei der Frage um die Übernahme von Beerdigungskosten4 oder die Vererbbarkeit von Erstattungsansprüchen des Sozialleistungsträgers auf Angehörige5. Sozialrecht geht, spätestens beim (regelmäßigen) Gang zum Arzt, nahezu jeden6 etwas an.7 Dieser Bedeutung wird die Rezeption des Sozialrechts auf der Assistententagung Öffentliches Recht nicht gerecht: In den vergangenen sechzig Jahren der Tagung beschäftigten sich gerade einmal acht Vorträge mit dem Sozialrecht im weitesten Sinne (hierzu I.). Diese geringe Rezeption spie-","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"136 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127530796","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Transnationales Öffentliches Recht? 跨国法律?
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-163
Myriam Senn
{"title":"Transnationales Öffentliches Recht?","authors":"Myriam Senn","doi":"10.5771/9783748905127-163","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-163","url":null,"abstract":"Die Liberalisierung des Handels, die Digitalisierung, die Intensivierung der gesellschaftlichen Beziehungen und Kommunikationsmöglichkeiten auf der globalen Ebene haben Auswirkungen auf das Konzept des staatlichen Rechts. Eine Vielzahl von Interaktionen findet heutzutage über die nationalen Grenzen hinaus statt, was eine wichtige Herausforderung für die Gestaltung des staatlichen Rechts und Völkerrechts darstellt. Grenzüberschreitende, transnationale Sachverhalte gewinnen an Bedeutung. Es stellt sich die Frage ihrer Steuerung mittels regulatorischer Maßnahmen außerhalb oder am Rand des herkömmlichen Rahmens des staatlichen Rechts. Bei der Durchsicht der Titel der Beiträge der bisherigen Assistententagungen kommen die Worte Transnationalisierung oder transnational nur dreimal ausdrücklich vor, auf der 20. Tagung 1980 (Fribourg) unter dem Titel „Transnationale Wirtschaft und nationales Krisenmanagement“, auf der 51. Tagung 2011 (Speyer) unter dem Titel „Europa in der Horizontalen – Zur Abgrenzung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung vom Rechtsinstitut des transnationalen Hoheitsakts“ und auf der 59. Tagung 2019 (Frankfurt am Main) unter dem Titel „Gewaltenteilung und Gewaltengliederung in der transnationalen Konstellation“. Gründliche Auseinandersetzungen mit dem Thema der Transnationalisierung des Rechts als solcher oder einer möglichen Verknüpfung der Transnationalisierung mit dem Öffentlichen Recht sind kaum zu finden. Diese Thematik fand bis jetzt wenig Beachtung. Allerdings wurden vor allem im Laufe der letzten beiden Dekaden Sachfragen, die einen Bezug des Öffentlichen Rechts zu grenzüberschreitenden bzw. internationalen und transnationalen Entwicklungen des Rechts aufweisen, immer öfter und gar allmählich regelmäßig im Rahmen der AssisI.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"21 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"127614942","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Rassismuskritik in der Rechtswissenschaft
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-217
Carolin Stix
{"title":"Rassismuskritik in der Rechtswissenschaft","authors":"Carolin Stix","doi":"10.5771/9783748905127-217","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-217","url":null,"abstract":"Die „Leipziger Autoritarismus-Studie“ untersucht in regelmäßigen Abständen die politische Kultur der Bundesrepublik Deutschland. In ihrer jüngsten Veröffentlichung bezeichnet sie rassistisches Gedankengut als die „am weitesten verbreitete antidemokratische Einstellung“ der deutschen Bevölkerung.1 Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigt spiegelbildlich, dass unterschiedliche Formen rassistischer Diskriminierungen für Betroffene zum Kanon alltäglicher Erfahrungen gehören.2 Angesichts dieser hohen Relevanz und des verfassungsrechtlich verbürgten Schutzes vor Benachteiligungen wegen der Rasse in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG enttäuscht der antirassistische Rechtsdiskurs. Die kritische Rassismusforschung ist in der deutschen Rechtswissenschaft weder institutionalisiert noch findet eine Aufarbeitung des Themenfeldes in der Mainstream-Rechtsforschung statt. Vor dem Hintergrund des Titels dieser Festschrift muss konstatiert werden: Eine Wandlung, hin zu einer kritischen Aufarbeitung von Rassismus, ist weder im Öffentlichen Recht noch auf der Assistententagung im Öffentlichen Recht3 (ATÖR) angekommen. Im Gegenteil: Die ATÖR selbst stand in der Vergangenheit in der Kritik, kolonialrassistische BegrifflichI.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"98 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"133049035","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Interdisziplinarität – Gesellschaftstheoretische Reflexionen über die Rolle von Rechtskämpfen 跨学科社会理论——关于法律斗争所发挥的作用
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-373
Maximilian Pichl
{"title":"Interdisziplinarität – Gesellschaftstheoretische Reflexionen über die Rolle von Rechtskämpfen","authors":"Maximilian Pichl","doi":"10.5771/9783748905127-373","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-373","url":null,"abstract":"Der Bericht des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2012 zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft sorgte in der Disziplin zunächst für Aufsehen.1 Neben der Betonung, dass die „Bedeutung der Grundlagenfächer hoch“ zu veranschlagen sei, empfahl der Wissenschaftsrat „eine Verstärkung der Interdisziplinarität bzw. [die] Öffnung für und die Einbeziehung von Perspektiven der Nachbardisziplinen“ zum Beispiel im Rahmen von gemeinsamen Forschungsverbünden.2 Die Forderung nach einer interdisziplinären Forschung ist nicht neu,3 aber der Wissenschaftsrat verlieh dieser eine neue Dringlichkeit. Interdisziplinarität, Europäisierung und Internationalisierung sind Schlagworte, die in keinem „erfolgsversprechenden“ Forschungsantrag fehlen dürfen. „Interdisziplinarität hat in der Zwischenzeit schon die Eigenschaft eines Qualitätsmerkmals per se“, wie es Josef Estermann beschreibt.4 Eine interdisziplinäre Vorgehensweise ist aufgrund dieser forschungsökonomischen Situation oft nicht ausgehend von einer hinreichenden Reflexion mit dem Gegenstand begründet, sondern „zumeist sehr pragmatisch motiviert.“5 Auch die partiell eingerichteten selbstI.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"32 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"121935965","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Drei Schichten des modernen Staates: Verfassungsstaat, Wohlfahrtsstaat, Netzwerkstaat 现代国家有三层:宪法、福利国家、乐土国家
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-113
T. Vesting
{"title":"Drei Schichten des modernen Staates: Verfassungsstaat, Wohlfahrtsstaat, Netzwerkstaat","authors":"T. Vesting","doi":"10.5771/9783748905127-113","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-113","url":null,"abstract":"Die Staatslehre ist bis heute ein interdisziplinäres Unternehmen. Diese interdisziplinäre Prägung hat sie insbesondere durch die ‚Allgemeine Staatslehre‘ Georg Jellineks erfahren.1 Diese ist in ihrer ersten Auflage zwar schon exakt 1900 erschienen, sie hat aber bis in die 1960er Jahre hinein mehrere Neuauflagen und Nachdrucke erfahren und die deutsche staatstheoretische Diskussion daher noch lange beeinflusst.2 Das ist insofern alles andere als selbstverständlich, als Jellinek seine Staatstheorie noch vor dem politischen Hintergrund der Monarchie konzipiert hat, die in Deutschland und Europa erst 1918 untergegangen ist. Das hatte zur Folge, dass sich der takeoff der modernen Industriegesellschaft in Deutschland unter anderen politischen Rahmenbedingungen als beispielsweise in England, Frankreich oder Nordamerika vollzogen hat. Während sich insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika von Anfang an – mit der Lösung vom englischen Mutterland im Jahr 1776 – als liberaler Verfassungsstaat mit einem expliziten Katalog von Freiheitsrechten und (weitgehend) demokratischen politiI.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"41 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"126755006","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Zeitloser Wandel und jähe Kontinuität als Entwicklungslinien des Migrationsrechts 作为移民权利的两条发展线,永恒的变化和短暂的持续性
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-553
S. Fontana
{"title":"Zeitloser Wandel und jähe Kontinuität als Entwicklungslinien des Migrationsrechts","authors":"S. Fontana","doi":"10.5771/9783748905127-553","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-553","url":null,"abstract":"Bereits die Verwendung des Begriffs Migrationsrecht steht für den Wandel des Rechtsgebietes oder auch der von dem Begriff erfassten Rechtsgebiete. Als Reaktion auf die über die Zeit vollzogenen Tendenzen fasst er das Aufenthalts-, Asyl-, Staatsangehörigkeitssowie Vertriebenenrecht zusammen und verdeutlicht dabei, dass diese nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern gemeinsam gedacht werden.1 All diese Rechtsgebiete und damit das Migrationsrecht in seinen ganz unterschiedlichen Facetten waren im Verlauf der Assistententagungen widerkehrend Thema. Es fungierte sowohl als Generalthema wie auf der 23. Assistententagung 1983 in Berlin sowie auf der 43. Assistententagung 2003 in Luzern,2 zeigte sich aber auch in weiteren Teilaspekten unter anderen Generalthemen ohne besonderen Fokus auf migrationsrechtlichen Fragen. Nicht zuletzt auf Grund seiner rechtspolitischen Bedeutung sind über diesen Zeitraum zahlreiche Rechtsänderungen auf nationaler ebenso wie auf europäischer Ebene erfolgt, die ein weiterer Indikator für den Wandel des Migrationsrechts sind und entsprechend auf den Assistententagungen aufgegriffen wurden. In den früheren 1980er Jahren stand das Asylrecht im Fokus, während in jüngerer Zeit insbesondere das Aufenthaltsrecht sowie vor allem die Integration verstärkt in den Blick gerieten. Die Vorträge zeugen in ihrer Gesamtheit über die unterschiedlichen Einzelaspekte hinweg von der wohl prägendsten Entwicklung des Migrationsrechts vom reinen Ordnungsrecht zum fortschreitend subjektiv geprägten Rechtsregime, das die Migration nicht mehr ausschließlich als mögliche Gefahr begreift, sondern Migrationsprozesse auch unter Einbeziehung grundund menschenrechtlicher Direktiven steuert und gestaltet. Trotz der traditionell ordnungsrechtlichen Ausrichtung des Migrationsrechts widmen sie sich vorwiegend der individualrechtlichen Dimension migrationsrechtlicher Fragen und nehmen die In-","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"33 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114932618","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Rechtsdogmatik zwischen Deskription und Präskription. Zur Wandlungsfähigkeit einer Disziplin 对模式阐述一个条理的能力
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-389
A. Stark
{"title":"Rechtsdogmatik zwischen Deskription und Präskription. Zur Wandlungsfähigkeit einer Disziplin","authors":"A. Stark","doi":"10.5771/9783748905127-389","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-389","url":null,"abstract":"Ein Austausch zwischen Juristinnen und Juristen über Rechtsdogmatik dürfte kaum ohne vorverständnisbedingte Missverständnisse ablaufen, sofern die Gesprächspartner ihre jeweiligen Vorverständnisse und spezifischen Assoziationen nicht erläuterten. In welchem Verhältnis stehen Aussagen der Rechtsdogmatik zu Rechtsnormen? Erschöpft sich Dogmatik in der Deskription des Rechts? Impliziert eine dogmatische Aussage eine affirmative Einstellung der äußernden Person? Wie so oft im Rechtsdiskurs bestehen auch hier überwiegend keine notwendigen, sondern vor allem kontingente Antworten, die das Ergebnis einer (begründeten) Festlegung sind. Weil eine einheitliche Festlegung zu den aufgeworfenen Fragen naturgemäß nicht besteht, decken die vertretenen Vorverständnisse eine breite Palette möglicher, zum Teil kompatibler, zum Teil kollidierender Überzeugungen ab. Der Vielfalt möglicher Zugänge und Verständnisse korrespondiert auch die Wandlungsfähigkeit des disziplinären Selbstverständnisses.1 Verschieben sich die Überzeugungen einer nicht unerheblichen Anzahl der dogmatischen Akteure zu Bedingungen, Eigenheiten und Aufgaben ihrer Disziplin, verschiebt sich in der Regel zugleich das disziplinäre Selbstverständnis. Ein hinreichender Wandel disziplinärer Stellschrauben bedingt einen Wandel des Selbstverständnisses von Rechtsdogmatik. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht das Erkenntnisinteresse der Rechtsdogmatik (als Disziplin). Das Erkenntnisinteresse ist für eine Disziplin im Allgemeinen und die Rechtsdogmatik im Besonderen die zentrale Stellschraube für ihr jeweiliges Selbstverständnis. Wenn ein Wandel der I.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"11 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"132018062","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Entwicklungslinien der Integration von Finanzwesen und Währung 金融与货币一体化的发展模式
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-571
Patrick Sikora
{"title":"Entwicklungslinien der Integration von Finanzwesen und Währung","authors":"Patrick Sikora","doi":"10.5771/9783748905127-571","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-571","url":null,"abstract":"Hinter dem Begriff „Währung“ verbirgt sich die gesamte staatliche Geldordnung.1 Geld – vorliegend verstanden als Zahlungsmittel in der Staatspraxis2 – ist das Substrat des hoheitlichen Haushaltsund Finanzwesens.3 Staatsvermögen, Steuern, Subventionen wie Sozialleistungen setzen es voraus, sodass die rechtlichen Rahmenbedingungen von Finanzwesen und Währung gleichsam Grundlagen und Grenzen hierfür statuieren. Resultat dieser Verflechtungen ist eine Vielzahl juristischer Fragestellungen, die sich auch in den Referaten der ersten 60 Assistententagungen im Öffentlichen Recht widerspiegeln. Die im Format der Veranstaltung unter anderem angelegten rechtsvergleichenden Perspektiven junger Juristinnen und Juristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden regelmäßig um die interbzw. supranationale Dimension ergänzt. In der Folge konnte in sechs Jahrzehnten ein überaus breites thematisches Spektrum ausgeleuchtet werden. Die in zahlreichen Tagungsbänden dokumentierten finanzrechtlichen Momentaufnahmen regen in ihrer Zusammenschau dazu an, die Wandlungen von Finanzwesen und Währung nachzuzeichnen.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"16 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130156202","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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Staat und Verfassung vor 60 Jahren und heute 60年前和今天的宪法
Wandlungen im Öffentlichen Recht Pub Date : 2020-10-15 DOI: 10.5771/9783748905127-95
D. Grimm
{"title":"Staat und Verfassung vor 60 Jahren und heute","authors":"D. Grimm","doi":"10.5771/9783748905127-95","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-95","url":null,"abstract":"Der moderne Staat als dominante politische Existenzform von Völkern oder Gesellschaften entstand vor etwa 450 Jahren. Ein exaktes Datum kann man nicht angeben, denn es handelt sich bei der Entstehung des Staates nicht um ein Ereignis, sondern um einen Prozess, der örtlich und zeitlich verschieden verlief und zu unterschiedlichen Ergebnissen führte. In diesen 450 Jahren hat er sich vielfach gewandelt, vom Fürstenstaat zum Volksstaat, vom absoluten Staat zum Verfassungsstaat, vom konfessionellen zum säkularen Staat, vom liberalen Staat zum Sozialstaat usw. Fast alle Veränderungen waren von Nachrufen auf den Staat begleitet, aber untergegangen war doch jeweils nur eine bestimmte Form des Staates, nicht dieser selbst. Vor 60 Jahren stand der Staat aber verhältnismäßig unangefochten da. Auch die Verfassung, ja, das öffentliche Recht insgesamt, hatte damit weiterhin einen festen Bezugspunkt. Selbst die Abgrenzung zum Privatrecht ließ sich noch vergleichsweise unbestritten anhand der Merkmale von Überund Unterordnung einerseits, Gleichordnung andererseits vornehmen. In den wissenschaftlichen Disziplinen spiegelte sich das wider. Die Allgemeine Staatslehre gehörte zum Pflichtprogramm des juristischen Studiums. Die Grundvorlesung zur Verfassung hieß „Staatsrecht“, und auch die Lehrbücher nannten sich so. Auf internationales Recht musste man bei der Behandlung des Staatsrechts noch keine Rücksicht nehmen. Die Lehre vom Verwaltungsrecht konzentrierte sich im Wesentlichen auf die hoheitliche Verwaltung. Für die Nachbardisziplin der Politikwissenschaft war der Staat ebenfalls noch nicht fragwürdig geworden, sondern Bezugspunkt der Politik geblieben. Es gab auch keine alternativen Modelle. Im Sozialismus war der Staat, Karl Marx zum Trotz, nicht abgestorben, sondern im Gegenteil immer ausgreifender geworden. Die zahlreichen in die Selbstbestimmung entlassenen Kolonien organisierten sich staatlich. Das zentrale Werk der frühen Politikwissenschaft über das politische System der Bundesrepublik trug den Titel „Staat und Gesellschaft in Deutschland“, der politologische Band I.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"143 2","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114125616","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
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