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Abstract
Die Liberalisierung des Handels, die Digitalisierung, die Intensivierung der gesellschaftlichen Beziehungen und Kommunikationsmöglichkeiten auf der globalen Ebene haben Auswirkungen auf das Konzept des staatlichen Rechts. Eine Vielzahl von Interaktionen findet heutzutage über die nationalen Grenzen hinaus statt, was eine wichtige Herausforderung für die Gestaltung des staatlichen Rechts und Völkerrechts darstellt. Grenzüberschreitende, transnationale Sachverhalte gewinnen an Bedeutung. Es stellt sich die Frage ihrer Steuerung mittels regulatorischer Maßnahmen außerhalb oder am Rand des herkömmlichen Rahmens des staatlichen Rechts. Bei der Durchsicht der Titel der Beiträge der bisherigen Assistententagungen kommen die Worte Transnationalisierung oder transnational nur dreimal ausdrücklich vor, auf der 20. Tagung 1980 (Fribourg) unter dem Titel „Transnationale Wirtschaft und nationales Krisenmanagement“, auf der 51. Tagung 2011 (Speyer) unter dem Titel „Europa in der Horizontalen – Zur Abgrenzung des Prinzips gegenseitiger Anerkennung vom Rechtsinstitut des transnationalen Hoheitsakts“ und auf der 59. Tagung 2019 (Frankfurt am Main) unter dem Titel „Gewaltenteilung und Gewaltengliederung in der transnationalen Konstellation“. Gründliche Auseinandersetzungen mit dem Thema der Transnationalisierung des Rechts als solcher oder einer möglichen Verknüpfung der Transnationalisierung mit dem Öffentlichen Recht sind kaum zu finden. Diese Thematik fand bis jetzt wenig Beachtung. Allerdings wurden vor allem im Laufe der letzten beiden Dekaden Sachfragen, die einen Bezug des Öffentlichen Rechts zu grenzüberschreitenden bzw. internationalen und transnationalen Entwicklungen des Rechts aufweisen, immer öfter und gar allmählich regelmäßig im Rahmen der AssisI.