{"title":"Interdisziplinarität – Gesellschaftstheoretische Reflexionen über die Rolle von Rechtskämpfen","authors":"Maximilian Pichl","doi":"10.5771/9783748905127-373","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Der Bericht des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2012 zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft sorgte in der Disziplin zunächst für Aufsehen.1 Neben der Betonung, dass die „Bedeutung der Grundlagenfächer hoch“ zu veranschlagen sei, empfahl der Wissenschaftsrat „eine Verstärkung der Interdisziplinarität bzw. [die] Öffnung für und die Einbeziehung von Perspektiven der Nachbardisziplinen“ zum Beispiel im Rahmen von gemeinsamen Forschungsverbünden.2 Die Forderung nach einer interdisziplinären Forschung ist nicht neu,3 aber der Wissenschaftsrat verlieh dieser eine neue Dringlichkeit. Interdisziplinarität, Europäisierung und Internationalisierung sind Schlagworte, die in keinem „erfolgsversprechenden“ Forschungsantrag fehlen dürfen. „Interdisziplinarität hat in der Zwischenzeit schon die Eigenschaft eines Qualitätsmerkmals per se“, wie es Josef Estermann beschreibt.4 Eine interdisziplinäre Vorgehensweise ist aufgrund dieser forschungsökonomischen Situation oft nicht ausgehend von einer hinreichenden Reflexion mit dem Gegenstand begründet, sondern „zumeist sehr pragmatisch motiviert.“5 Auch die partiell eingerichteten selbstI.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"32 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-373","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
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Abstract
Der Bericht des Wissenschaftsrats aus dem Jahr 2012 zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft sorgte in der Disziplin zunächst für Aufsehen.1 Neben der Betonung, dass die „Bedeutung der Grundlagenfächer hoch“ zu veranschlagen sei, empfahl der Wissenschaftsrat „eine Verstärkung der Interdisziplinarität bzw. [die] Öffnung für und die Einbeziehung von Perspektiven der Nachbardisziplinen“ zum Beispiel im Rahmen von gemeinsamen Forschungsverbünden.2 Die Forderung nach einer interdisziplinären Forschung ist nicht neu,3 aber der Wissenschaftsrat verlieh dieser eine neue Dringlichkeit. Interdisziplinarität, Europäisierung und Internationalisierung sind Schlagworte, die in keinem „erfolgsversprechenden“ Forschungsantrag fehlen dürfen. „Interdisziplinarität hat in der Zwischenzeit schon die Eigenschaft eines Qualitätsmerkmals per se“, wie es Josef Estermann beschreibt.4 Eine interdisziplinäre Vorgehensweise ist aufgrund dieser forschungsökonomischen Situation oft nicht ausgehend von einer hinreichenden Reflexion mit dem Gegenstand begründet, sondern „zumeist sehr pragmatisch motiviert.“5 Auch die partiell eingerichteten selbstI.