{"title":"对模式阐述一个条理的能力","authors":"A. Stark","doi":"10.5771/9783748905127-389","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Ein Austausch zwischen Juristinnen und Juristen über Rechtsdogmatik dürfte kaum ohne vorverständnisbedingte Missverständnisse ablaufen, sofern die Gesprächspartner ihre jeweiligen Vorverständnisse und spezifischen Assoziationen nicht erläuterten. In welchem Verhältnis stehen Aussagen der Rechtsdogmatik zu Rechtsnormen? Erschöpft sich Dogmatik in der Deskription des Rechts? Impliziert eine dogmatische Aussage eine affirmative Einstellung der äußernden Person? Wie so oft im Rechtsdiskurs bestehen auch hier überwiegend keine notwendigen, sondern vor allem kontingente Antworten, die das Ergebnis einer (begründeten) Festlegung sind. Weil eine einheitliche Festlegung zu den aufgeworfenen Fragen naturgemäß nicht besteht, decken die vertretenen Vorverständnisse eine breite Palette möglicher, zum Teil kompatibler, zum Teil kollidierender Überzeugungen ab. Der Vielfalt möglicher Zugänge und Verständnisse korrespondiert auch die Wandlungsfähigkeit des disziplinären Selbstverständnisses.1 Verschieben sich die Überzeugungen einer nicht unerheblichen Anzahl der dogmatischen Akteure zu Bedingungen, Eigenheiten und Aufgaben ihrer Disziplin, verschiebt sich in der Regel zugleich das disziplinäre Selbstverständnis. Ein hinreichender Wandel disziplinärer Stellschrauben bedingt einen Wandel des Selbstverständnisses von Rechtsdogmatik. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht das Erkenntnisinteresse der Rechtsdogmatik (als Disziplin). Das Erkenntnisinteresse ist für eine Disziplin im Allgemeinen und die Rechtsdogmatik im Besonderen die zentrale Stellschraube für ihr jeweiliges Selbstverständnis. Wenn ein Wandel der I.","PeriodicalId":173727,"journal":{"name":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","volume":"11 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-10-15","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Rechtsdogmatik zwischen Deskription und Präskription. Zur Wandlungsfähigkeit einer Disziplin\",\"authors\":\"A. Stark\",\"doi\":\"10.5771/9783748905127-389\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Ein Austausch zwischen Juristinnen und Juristen über Rechtsdogmatik dürfte kaum ohne vorverständnisbedingte Missverständnisse ablaufen, sofern die Gesprächspartner ihre jeweiligen Vorverständnisse und spezifischen Assoziationen nicht erläuterten. In welchem Verhältnis stehen Aussagen der Rechtsdogmatik zu Rechtsnormen? Erschöpft sich Dogmatik in der Deskription des Rechts? Impliziert eine dogmatische Aussage eine affirmative Einstellung der äußernden Person? Wie so oft im Rechtsdiskurs bestehen auch hier überwiegend keine notwendigen, sondern vor allem kontingente Antworten, die das Ergebnis einer (begründeten) Festlegung sind. Weil eine einheitliche Festlegung zu den aufgeworfenen Fragen naturgemäß nicht besteht, decken die vertretenen Vorverständnisse eine breite Palette möglicher, zum Teil kompatibler, zum Teil kollidierender Überzeugungen ab. Der Vielfalt möglicher Zugänge und Verständnisse korrespondiert auch die Wandlungsfähigkeit des disziplinären Selbstverständnisses.1 Verschieben sich die Überzeugungen einer nicht unerheblichen Anzahl der dogmatischen Akteure zu Bedingungen, Eigenheiten und Aufgaben ihrer Disziplin, verschiebt sich in der Regel zugleich das disziplinäre Selbstverständnis. Ein hinreichender Wandel disziplinärer Stellschrauben bedingt einen Wandel des Selbstverständnisses von Rechtsdogmatik. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht das Erkenntnisinteresse der Rechtsdogmatik (als Disziplin). Das Erkenntnisinteresse ist für eine Disziplin im Allgemeinen und die Rechtsdogmatik im Besonderen die zentrale Stellschraube für ihr jeweiliges Selbstverständnis. Wenn ein Wandel der I.\",\"PeriodicalId\":173727,\"journal\":{\"name\":\"Wandlungen im Öffentlichen Recht\",\"volume\":\"11 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2020-10-15\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Wandlungen im Öffentlichen Recht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/9783748905127-389\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Wandlungen im Öffentlichen Recht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748905127-389","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Rechtsdogmatik zwischen Deskription und Präskription. Zur Wandlungsfähigkeit einer Disziplin
Ein Austausch zwischen Juristinnen und Juristen über Rechtsdogmatik dürfte kaum ohne vorverständnisbedingte Missverständnisse ablaufen, sofern die Gesprächspartner ihre jeweiligen Vorverständnisse und spezifischen Assoziationen nicht erläuterten. In welchem Verhältnis stehen Aussagen der Rechtsdogmatik zu Rechtsnormen? Erschöpft sich Dogmatik in der Deskription des Rechts? Impliziert eine dogmatische Aussage eine affirmative Einstellung der äußernden Person? Wie so oft im Rechtsdiskurs bestehen auch hier überwiegend keine notwendigen, sondern vor allem kontingente Antworten, die das Ergebnis einer (begründeten) Festlegung sind. Weil eine einheitliche Festlegung zu den aufgeworfenen Fragen naturgemäß nicht besteht, decken die vertretenen Vorverständnisse eine breite Palette möglicher, zum Teil kompatibler, zum Teil kollidierender Überzeugungen ab. Der Vielfalt möglicher Zugänge und Verständnisse korrespondiert auch die Wandlungsfähigkeit des disziplinären Selbstverständnisses.1 Verschieben sich die Überzeugungen einer nicht unerheblichen Anzahl der dogmatischen Akteure zu Bedingungen, Eigenheiten und Aufgaben ihrer Disziplin, verschiebt sich in der Regel zugleich das disziplinäre Selbstverständnis. Ein hinreichender Wandel disziplinärer Stellschrauben bedingt einen Wandel des Selbstverständnisses von Rechtsdogmatik. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht das Erkenntnisinteresse der Rechtsdogmatik (als Disziplin). Das Erkenntnisinteresse ist für eine Disziplin im Allgemeinen und die Rechtsdogmatik im Besonderen die zentrale Stellschraube für ihr jeweiliges Selbstverständnis. Wenn ein Wandel der I.