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Entwicklungslinien der Integration von Finanzwesen und Währung
Hinter dem Begriff „Währung“ verbirgt sich die gesamte staatliche Geldordnung.1 Geld – vorliegend verstanden als Zahlungsmittel in der Staatspraxis2 – ist das Substrat des hoheitlichen Haushaltsund Finanzwesens.3 Staatsvermögen, Steuern, Subventionen wie Sozialleistungen setzen es voraus, sodass die rechtlichen Rahmenbedingungen von Finanzwesen und Währung gleichsam Grundlagen und Grenzen hierfür statuieren. Resultat dieser Verflechtungen ist eine Vielzahl juristischer Fragestellungen, die sich auch in den Referaten der ersten 60 Assistententagungen im Öffentlichen Recht widerspiegeln. Die im Format der Veranstaltung unter anderem angelegten rechtsvergleichenden Perspektiven junger Juristinnen und Juristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden regelmäßig um die interbzw. supranationale Dimension ergänzt. In der Folge konnte in sechs Jahrzehnten ein überaus breites thematisches Spektrum ausgeleuchtet werden. Die in zahlreichen Tagungsbänden dokumentierten finanzrechtlichen Momentaufnahmen regen in ihrer Zusammenschau dazu an, die Wandlungen von Finanzwesen und Währung nachzuzeichnen.