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Wandel im Sozialrecht – (K)ein Thema für die ATÖR?!
Sozialrecht begleitet den Einzelnen – häufig unbemerkt durch Schutz in einer noch nicht eingetretenen und vielleicht auch nie eintretenden Bedarfssituation – ein Leben lang und darüber hinaus. Schon vor der Entstehung menschlichen Lebens1 stellen sich Fragen nach der Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung2 sowie vor der Geburt Fragen nach der schwangerschaftsund geburtsbegleitenden Betreuung3. Und die sozialrechtlichen Fragestellungen gehen über das Leben hinaus, etwa bei der Frage um die Übernahme von Beerdigungskosten4 oder die Vererbbarkeit von Erstattungsansprüchen des Sozialleistungsträgers auf Angehörige5. Sozialrecht geht, spätestens beim (regelmäßigen) Gang zum Arzt, nahezu jeden6 etwas an.7 Dieser Bedeutung wird die Rezeption des Sozialrechts auf der Assistententagung Öffentliches Recht nicht gerecht: In den vergangenen sechzig Jahren der Tagung beschäftigten sich gerade einmal acht Vorträge mit dem Sozialrecht im weitesten Sinne (hierzu I.). Diese geringe Rezeption spie-