作为移民权利的两条发展线,永恒的变化和短暂的持续性

S. Fontana
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Nicht zuletzt auf Grund seiner rechtspolitischen Bedeutung sind über diesen Zeitraum zahlreiche Rechtsänderungen auf nationaler ebenso wie auf europäischer Ebene erfolgt, die ein weiterer Indikator für den Wandel des Migrationsrechts sind und entsprechend auf den Assistententagungen aufgegriffen wurden. In den früheren 1980er Jahren stand das Asylrecht im Fokus, während in jüngerer Zeit insbesondere das Aufenthaltsrecht sowie vor allem die Integration verstärkt in den Blick gerieten. Die Vorträge zeugen in ihrer Gesamtheit über die unterschiedlichen Einzelaspekte hinweg von der wohl prägendsten Entwicklung des Migrationsrechts vom reinen Ordnungsrecht zum fortschreitend subjektiv geprägten Rechtsregime, das die Migration nicht mehr ausschließlich als mögliche Gefahr begreift, sondern Migrationsprozesse auch unter Einbeziehung grundund menschenrechtlicher Direktiven steuert und gestaltet. 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摘要

移民权利一词的使用已标志着该术语所涵盖的法律领域或领域发生的变化。为了回应渐渐形成的趋势,他将出生地、庇护和流离失所者的权利集合在一起,并说明这些权利是共同拥有的,不能被孤立地共存所有这些法律领域及移民法有不同的层面,在实习课程中反复得到讨论。和第23页分别将总主题和第23页合并。1983年的柏林青年聚会2003年在卢思恩的援助评估,但是,对其他的游移法首饰几乎没有什麽特别的关注的时候在这一期间,不少法律变化在国家和欧洲层面都得以实现,并成为移民权利改革的又一个指标,得到了相应的援助倡仪的实施。从更早的20世纪80年代开始,解决移民问题是最重要的,但近年来,移民进入欧盟(欧盟还没有承认其移民权利),最重要的是融入欧盟。这些演讲,见证人在整体跨越不同Einzelaspekte Migrationsrechts》可能是关键发展者的角色,Ordnungsrecht逐步主观的Rechtsregime中,对移徙不再完全了解作为可能的危险,而是移徙进程的参与下grundund menschenrechtlicher规格控制和设计.这些移民法咱们都有处理移民问题的官方维度
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Zeitloser Wandel und jähe Kontinuität als Entwicklungslinien des Migrationsrechts
Bereits die Verwendung des Begriffs Migrationsrecht steht für den Wandel des Rechtsgebietes oder auch der von dem Begriff erfassten Rechtsgebiete. Als Reaktion auf die über die Zeit vollzogenen Tendenzen fasst er das Aufenthalts-, Asyl-, Staatsangehörigkeitssowie Vertriebenenrecht zusammen und verdeutlicht dabei, dass diese nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern gemeinsam gedacht werden.1 All diese Rechtsgebiete und damit das Migrationsrecht in seinen ganz unterschiedlichen Facetten waren im Verlauf der Assistententagungen widerkehrend Thema. Es fungierte sowohl als Generalthema wie auf der 23. Assistententagung 1983 in Berlin sowie auf der 43. Assistententagung 2003 in Luzern,2 zeigte sich aber auch in weiteren Teilaspekten unter anderen Generalthemen ohne besonderen Fokus auf migrationsrechtlichen Fragen. Nicht zuletzt auf Grund seiner rechtspolitischen Bedeutung sind über diesen Zeitraum zahlreiche Rechtsänderungen auf nationaler ebenso wie auf europäischer Ebene erfolgt, die ein weiterer Indikator für den Wandel des Migrationsrechts sind und entsprechend auf den Assistententagungen aufgegriffen wurden. In den früheren 1980er Jahren stand das Asylrecht im Fokus, während in jüngerer Zeit insbesondere das Aufenthaltsrecht sowie vor allem die Integration verstärkt in den Blick gerieten. Die Vorträge zeugen in ihrer Gesamtheit über die unterschiedlichen Einzelaspekte hinweg von der wohl prägendsten Entwicklung des Migrationsrechts vom reinen Ordnungsrecht zum fortschreitend subjektiv geprägten Rechtsregime, das die Migration nicht mehr ausschließlich als mögliche Gefahr begreift, sondern Migrationsprozesse auch unter Einbeziehung grundund menschenrechtlicher Direktiven steuert und gestaltet. Trotz der traditionell ordnungsrechtlichen Ausrichtung des Migrationsrechts widmen sie sich vorwiegend der individualrechtlichen Dimension migrationsrechtlicher Fragen und nehmen die In-
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