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Nicht zuletzt auf Grund seiner rechtspolitischen Bedeutung sind über diesen Zeitraum zahlreiche Rechtsänderungen auf nationaler ebenso wie auf europäischer Ebene erfolgt, die ein weiterer Indikator für den Wandel des Migrationsrechts sind und entsprechend auf den Assistententagungen aufgegriffen wurden. In den früheren 1980er Jahren stand das Asylrecht im Fokus, während in jüngerer Zeit insbesondere das Aufenthaltsrecht sowie vor allem die Integration verstärkt in den Blick gerieten. Die Vorträge zeugen in ihrer Gesamtheit über die unterschiedlichen Einzelaspekte hinweg von der wohl prägendsten Entwicklung des Migrationsrechts vom reinen Ordnungsrecht zum fortschreitend subjektiv geprägten Rechtsregime, das die Migration nicht mehr ausschließlich als mögliche Gefahr begreift, sondern Migrationsprozesse auch unter Einbeziehung grundund menschenrechtlicher Direktiven steuert und gestaltet. 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Zeitloser Wandel und jähe Kontinuität als Entwicklungslinien des Migrationsrechts
Bereits die Verwendung des Begriffs Migrationsrecht steht für den Wandel des Rechtsgebietes oder auch der von dem Begriff erfassten Rechtsgebiete. Als Reaktion auf die über die Zeit vollzogenen Tendenzen fasst er das Aufenthalts-, Asyl-, Staatsangehörigkeitssowie Vertriebenenrecht zusammen und verdeutlicht dabei, dass diese nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern gemeinsam gedacht werden.1 All diese Rechtsgebiete und damit das Migrationsrecht in seinen ganz unterschiedlichen Facetten waren im Verlauf der Assistententagungen widerkehrend Thema. Es fungierte sowohl als Generalthema wie auf der 23. Assistententagung 1983 in Berlin sowie auf der 43. Assistententagung 2003 in Luzern,2 zeigte sich aber auch in weiteren Teilaspekten unter anderen Generalthemen ohne besonderen Fokus auf migrationsrechtlichen Fragen. Nicht zuletzt auf Grund seiner rechtspolitischen Bedeutung sind über diesen Zeitraum zahlreiche Rechtsänderungen auf nationaler ebenso wie auf europäischer Ebene erfolgt, die ein weiterer Indikator für den Wandel des Migrationsrechts sind und entsprechend auf den Assistententagungen aufgegriffen wurden. In den früheren 1980er Jahren stand das Asylrecht im Fokus, während in jüngerer Zeit insbesondere das Aufenthaltsrecht sowie vor allem die Integration verstärkt in den Blick gerieten. Die Vorträge zeugen in ihrer Gesamtheit über die unterschiedlichen Einzelaspekte hinweg von der wohl prägendsten Entwicklung des Migrationsrechts vom reinen Ordnungsrecht zum fortschreitend subjektiv geprägten Rechtsregime, das die Migration nicht mehr ausschließlich als mögliche Gefahr begreift, sondern Migrationsprozesse auch unter Einbeziehung grundund menschenrechtlicher Direktiven steuert und gestaltet. Trotz der traditionell ordnungsrechtlichen Ausrichtung des Migrationsrechts widmen sie sich vorwiegend der individualrechtlichen Dimension migrationsrechtlicher Fragen und nehmen die In-