Der StaatPub Date : 2019-07-01DOI: 10.3790/staa.58.3.435
J. Masing
{"title":"Es zählte nur das Argument","authors":"J. Masing","doi":"10.3790/staa.58.3.435","DOIUrl":"https://doi.org/10.3790/staa.58.3.435","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":421875,"journal":{"name":"Der Staat","volume":"14 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2019-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"133835582","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Der StaatPub Date : 2019-07-01DOI: 10.3790/staa.58.3.411
Dominik Rennert
{"title":"Liberale Theorie, republikanische Praxis?","authors":"Dominik Rennert","doi":"10.3790/staa.58.3.411","DOIUrl":"https://doi.org/10.3790/staa.58.3.411","url":null,"abstract":"Wie sich das Verhältnis von Religion und Verfassungsstaat richtig bestimmen lässt, beschäf-tigt mit der stärkeren religiösen Pluralisierung wieder die Verfassungstheorie. Die Diskussion kreist dabei vor allem um die staatliche Neutralität. Unter dem Einfluss der liberalen politi-schen Theorie will man sie strenger und „neutraler“ fassen. Mit „Staat ohne Gott“ hat der Würzburger Verfassungsrechtler Horst Dreier diesen Neuansatz jetzt umfassend begründet; das Buch folgt dabei dem breiteren liberalen Trend und arbeitet ihn für das deutsche Verfas-sungsrecht mit großer Übersicht aus. Gerade wegen seines Reflexionsniveaus zeigt das Buch aber recht deutlich die Grenzen des Ansatzes. Die Annahmen der liberalen politischen Theorie lassen sich nicht reibungslos in Verfassungsrecht und Verfassungstheorie übertragen. Die Legitimation des deutschen Religionsverfassungsrechts ergibt sich im positiven Recht nicht aus einem Abgleich mit einer bestimmten politischen Theorie, sondern – republikanischer – aus seiner demokratisch konsentierten Herkunft. Der Beitrag bespricht in seinem ersten Teil das Argument des Buchs. In seinem zweiten Teil entwickelt er anhand von drei Themen, an welche Grenzen der liberale Ansatz im Verfas-sungsrecht stößt und wie sich die Legitimation des deutschen Religionsverfassungsrechts bes-ser fassen lässt.","PeriodicalId":421875,"journal":{"name":"Der Staat","volume":"23 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2019-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"130066279","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Der StaatPub Date : 2019-07-01DOI: 10.3790/staa.58.3.389
D. Horster
{"title":"Das radikal Böse und die Ideologie","authors":"D. Horster","doi":"10.3790/staa.58.3.389","DOIUrl":"https://doi.org/10.3790/staa.58.3.389","url":null,"abstract":"Schon immer fragten sich die Menschen, wie das Böse in die Welt kommt, wenn Gott doch das Gute will. Eine bekannte Antwort gab Leibniz in seiner Theodizee. Kant war der Auffassung, dass Menschen sich sowohl für das Gute wie das Böse entscheiden können. Das zeichne den freien Willen aus. Es geht in diesem Artikel nicht nur um das Böse schlechthin, sondern um das radikal Böse, das Habermas mit den Worten kommentiert: „Wir wissen nicht, wozu Menschen überhaupt fähig sind.“ Hannah Arendt hat sich ein Leben lang bemüht, dieses radikal Böse zu ergründen, was in Auschwitz geschah. Nach ihrer Ansicht ist die Ideologie die Grundlage zur Realisierung des radikal Bösen. Das wird in dem Artikel ausgeführt.","PeriodicalId":421875,"journal":{"name":"Der Staat","volume":"28 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2019-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"131899657","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Der StaatPub Date : 2019-07-01DOI: 10.3790/staa.58.3.367
Anika Klafki
{"title":"Kooperative Verfahrenselemente im transnationalen Verwaltungsverbund am Beispiel von Planungsverfahren","authors":"Anika Klafki","doi":"10.3790/staa.58.3.367","DOIUrl":"https://doi.org/10.3790/staa.58.3.367","url":null,"abstract":"Das transnationale Verwaltungsrecht befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen überstaatlich beförderten Konvergenzerfordernissen und der Bewahrung identitätsstiftender nationaler Verwaltungsrechtskulturen. Durch die punktuellen Einflussnahmen des überstaatlichen Rechts auf die nationale Verwaltungsrechtsordnung werden verfassungsrechtliche Prämissen hoheitlicher Betätigung verändert. Statt eines allumfassenden Legitimationstheorems werden unterschiedliche Demokratienarrative für die politikfeldbezogene Ausdifferenzierung des besonderen Verwaltungsrechts fruchtbar gemacht. Diese Entwicklung bietet Chancen für eine schonende Integration des überstaatlichen Rechts, birgt jedoch auch das Risiko, Friktionen im Bereich des allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts zu erzeugen.","PeriodicalId":421875,"journal":{"name":"Der Staat","volume":"47 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2019-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"131775606","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
Der StaatPub Date : 2019-07-01DOI: 10.3790/staa.58.3.325
J. Achenbach
{"title":"Reform der Regierungsbefragung im Bundestag","authors":"J. Achenbach","doi":"10.3790/staa.58.3.325","DOIUrl":"https://doi.org/10.3790/staa.58.3.325","url":null,"abstract":"Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht seit 1990 eine regelmäßige Befragung der Bundesregierung im Plenum des Parlaments vor. Seit längerem steht verfassungs- und demokratiepolitisch in der Kritik, dass die Befragung keine inhaltlich offenen, spontanen Debatten eröffnet. Sie wird in der Praxis kaum als Faktor wirksam, der die Willensbildung der Bundesregierung und des Bundestages tatsächlich bewegt. Anfang 2019 hat der Bundestag die Regierungsbefragung reformiert. Wie ist diese Reform zu werten? Mit Blick darauf entwickelt der Beitrag folgende Analyse und Argumentation: Auf der Grundlage des Zitierrechts aus Art. 43 Abs. 1 GG kann der Bundestag die Regierungsbefragung verfassungskonkretisierend durch interinstitutionell verpflichtendes Geschäftsordnungsrecht ausgestalten. Dem steht weder die Gewaltenteilung zwischen Bundestag und Bundesregierung noch die verfassungsrechtliche Funktion des Zitierrechts entgegen. Die Geschäftsordnungsautonomie stellt den Bundestag indes bei der Ausgestaltung der Regierungsbefragung nicht gänzlich frei. Denn die Grundsätze der Effektivität der parlamentarischen Regierungskontrolle, der effektiven Opposition und der Parlamentsöffentlichkeit entfalten dafür verfassungsrechtliche Maßgaben. Diese verfehlt die reformierte Regierungsbefragung. Die Reform regularisiert die Praxis, in der die Regierung weitgehend die Kontrolle über ihre Befragung innehat. Zwar verlängert sie die Befragung und etabliert eine Kanzlerbefragung. Aber in den entscheidenden Aspekten befördert die Reform eher die technokratische Seite des Regierens. Der Bundestag hat darauf verzichtet, sich der Regierung als unabhängiger Kontrollakteur gegenüber zu stellen, der seine Kontrollagenda selbst setzt und die Regierung frei befragt und konfrontiert. Dafür steht sinnbildlich, dass an der Befragung nur ein – von der Regierung längerfristiges benanntes – Regierungsmitglied teilnehmen muss. Alle übrigen dürfen sich, wie zuvor schon praktiziert, durch Parlamentarische Staatssekretäre vertreten lassen. Dies kritisiert der Beitrag. Dass die Regierungsbefragung im Bundestag effektive parlamentarische Kontrolle eher simuliert als realisiert, bedeutet nicht nur eine versäumte Chance der (Re-)Politisierung des Parlaments und des Regierens. Es bietet auch rechtspopulistischer Systemkritik einen Ansatz, die darauf zielt, die Legitimität des parlamentarischen Regierungssystems in erheblichen Teilen der Bevölkerung zu unterminieren.","PeriodicalId":421875,"journal":{"name":"Der Staat","volume":"11 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"2019-07-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"121929589","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}