{"title":"AGB-Inhaltskontrolle von Schiedsklauseln in Athletenvereinbarungen","authors":"Florian Eichel","doi":"10.1515/zzp-2016-0304","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zzp-2016-0304","url":null,"abstract":"Die Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Athletenvereinbarungen ist seit einiger Zeit hoch umstritten. Im Juni diesen Jahres hat der BGH für ihre Wirksamkeit entschieden.1 Für die Causa der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist die Entscheidung grundlegend. Für das Verhältnis der staatlichen Gerichtsbarkeit zur Sportschiedsgerichtsbarkeit ist sie es nicht. Das liegt zum einen daran, dass sich der BGH nur damit beschäftigt hat, ob die Sportschiedsgerichtsbarkeit eine zulässige Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit ist, die Gestaltung des Schiedsverfahrens aber außer Acht gelassen hat.2 Zum anderen hat sich das Pechstein-Verfahren, das vom Kartellsenat des BGH entschieden wurde, im Laufe der Instanzen auf wenige rechtliche Aspekte kapriziert, die die Problematik auf eine »Alles-oder-Nichts«-Lösung zugespitzt haben. Dementsprechend A. Einleitung B. Rahmenbedingungen I. Der »Wagenburgcharakter« der Sportschiedsgerichtsbarkeit II. Die Problematik: Das strukturelle Ungleichgewicht auf Konsensund Verfahrensebene III. Interessen an der Sportschiedsgerichtsbarkeit C. Schwächen der bislang dominierenden Ansätze zur Beurteilung der Schiedsklauseln I. Allgemeine Rechtsgeschäftslehre II. Anti-Doping-Gesetzgebung III. Kartellrecht IV. Fazit D. Bewältigung des strukturellen Ungleichgewichts mit der AGB-Inhaltskontrolle I. Zielrichtung der Inhaltskontrolle II. Gegenstand der Inhaltskontrolle: Differenzierung nach Schiedsund Schiedsverfahrensvereinbarung III. Ausschließliche Schiedsvereinbarung 1. Wettkampfbezogene Regelungen 2. Allgemein sportbezogene Regeln (insb. vermögensrechtliche Streitigkeiten) IV. Schiedsverfahrensvereinbarung 1. Gegenstand und Maßstab der Inhaltskontrolle 2. Leitbild a) Bestellung der Schiedsrichter b) Kosten c) Schiedsund Tagungsort d) Staatliche Unterstützungsfunktion e) Öffentlichkeit V. Folgen der Unwirksamkeit E. Thesen","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"18 1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"116066020","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Der Erfüllungsort im Sinne des § 29 ZPO","authors":"Markus Fehrenbach","doi":"10.1515/zzp-2016-0303","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zzp-2016-0303","url":null,"abstract":"Der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach § 29 Abs. 1 ZPO gilt als Gerichtsstand von hoher praktischer Relevanz. Nach der Vorschrift ist für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen das Gericht des Orts zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist. Hierbei soll der Erfüllungsort nach § 29 Abs. 1 ZPO den materiell-rechtlichen Leistungsort im Sinne des § 269 BGB meinen1 A. Einleitung B. Die Bestimmung des Erfüllungsorts im Spannungsfeld zwischen materiell-rechtlichen und prozessualen Interessen I. Das konzeptionelle Problem 1. Der Erfüllungsort im materiellen Recht und im Prozessrecht 2. Drohende Verwerfungen bei der Bestimmung des Gerichtsstands des Erfüllungsorts II. Problemfelder der Bestimmung des Erfüllungsorts 1. Einzelfälle a. Mehrere Leistungshandlungen an verschiedenen Orten b. Nebenpflichten aa. Schutzpflichten bb. Mitwirkungspflichten cc. Auskunftspflichten c. Sekundäransprüche aa. Schadensersatzansprüche bb. Nacherfüllungsansprüche cc. Rückgewähransprüche d. Unterlassungspflichten 2. Bewertung a. Prozessrechtlich geleitete Leistungsortbestimmung b. Materiell-rechtlich geleitete Leistungsortbestimmung C. Das Konzept des Erfüllungsortsgerichtsstands I. Die Maßgeblichkeit des materiellrechtlichen Leistungsorts II. Die Hauptpflicht als maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Fixierung des forum contractus 1. Der Wortlaut des § 29 ZPO 2. Die Genese des Erfüllungsortsgerichtsstands 3. Der Zweck des Erfüllungsortsgerichtsstands D. Die Bestimmung des für den Gerichtsstand maßgeblichen Erfüllungsorts im Einzelfall I. Unterlassung als Hauptpflicht II. Mehrere Orte der Leistungserbringung III. Mehrere Hauptpflichten E. Zusammenfassung","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"39 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"122260477","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Das Prinzip der Rechtskraft und seine Mythen","authors":"Jordi Nieva-Fenoll","doi":"10.1515/zzp-2016-0105","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zzp-2016-0105","url":null,"abstract":"89 Jede Wissenschaft hat ihre Mythen. Die Physik versucht die Ursprünge des Universums zu ergründen; einige halten diese Suche für zwecklos und weisen darauf hin, dass unsere Begriffe von Anfang und Ende nur in unseren eigenen Dimensionen einen Sinn ergeben, da wir – dem Höhlengleichnis Platons vergleichbar –Gefangene unserer Vorstellungskraft sind. Die Medizin ist letzten Endes auf der Suche nach der Unsterblichkeit; der Fortschritt auf diesem Gebiet scheint dazu zu führen, dass die Menschheit immer weniger bereit ist, das Unvermeidliche zu akzeptieren: den eigenen Tod. Die Alchemie, ein Vorläufer unserer heutigen Chemie, suchte vergeblich nach dem Stein des Weisen. Das Recht wiederum ist seit Jahrtausenden bestrebt, Rechtsfrieden durch Rechtssicherheit zu stiften. Ob es sich hier um einen weiteren Mythos handelt, mag bezweifelt werden, kann an dieser Stelle aber unbeantwortet bleiben. Auch das Prozessrecht, besser gesagt: die Prozessrechtswissenschaft, hat dazu beigetragen, einen Mythos zu erschaffen, der dem Bedürfnis einer jeden juristischen Teildisplizin entspringt, Rechtssicherheit und damit sozialen Frieden zu schaffen: den der Rechtskraft;1 ein Rechtsinstitut, das in vielen Untersuchungen abgehandelt worden ist, überraschend viele Theorien und Dogmen hervorgebracht hat, teils pragmatischutilitaristisch betrachtet worden ist, teils aber auch gänzlich außer Betracht gelassen wird, wenn es sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht in den jeweiligen Zusammenhang einfügt. Das Prinzip der Rechtskraft und seine Mythen","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"4 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128313004","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Lex fori-Prinzip – Diskussionsbericht","authors":"Nassim Eslami, Björn Steinrötter","doi":"10.1515/zzp-2016-0407","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zzp-2016-0407","url":null,"abstract":"Die von Professor Dr. Hans-Jürgen Ahrens (Universität Osnabrück) eröffnete und sodann geleitete Diskussion im Nachgang zum Vortrag von Professor Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) (Universität Bonn), verlief durchaus kontrovers. Professor Dr. Wolfgang Hau (Universität Passau) eröffnete die Debatte: Wenn man über Kollisionsrecht im Verfahrensrecht spreche, sollte man ebenfalls die parteiautonome Wählbarkeit in den Blick nehmen. Er frage sich, ob es ein Verfahrensrecht »à la carte« geben könne. Dies sei auch de lege ferenda wohl nicht in Gänze, aber vielleicht als Teilrechtswahl denkbar. Brinkmann äußerte dazu, die Verwirklichung des Parteiwillens sei auf »unverdächtigem Wege« etwa i.R.v. Beweislastverträgen möglich. Ganz allgemein eigneten sich die von ihm so genannten »Fragen, die mit einem anderen Recht verflochten« seien und solche, »die abgeschlossene Tatbestände betreffen«, für solche Prozessvereinbarungen. Er betonte, dass es sich dabei aber nur um eine sogenannte materiell-rechtliche Rechtswahl handele, eine echte kollisionsrechtliche Rechtswahl sei ausgeschlossen. Professor Dr. Dimitrios Tsikrikas (Universität Athen) strich heraus, es sei streng zwischen Erkenntnisund Zwangsvollstreckungsverfahren zu differenzieren. Bezüglich des ersten Verfahrensabschnitts stimme er mit Brinkmann weithin darin überein, auch Effizienzerwägungen in Ansatz zu bringen. Das Vollstreckungsverfahren weise hingegen stärkeren hoheitlichen Charakter auf, weshalb er insofern skeptisch sei. Er regte an, bei doppelrelevanten Prozesshandlungen eine lex causae-Anknüpfung anzudenken. In diesen Fällen sei die lex causae ohnehin stark zu berücksichtigen. Er nannte in diesem Zusammenhang die Prozessaufrechnung sowie Prozessverträge. Er frage sich aber ganz allgemein bei Anwendung eines ausländischen Statuts, inwieweit Klagen im Forumstaat Berücksichtigung finden könnten, welche dieser ausweislich der eigenen Prozessordnung nicht vorsieht. Brinkmann entgegnete, es müssten nicht zwingend die Klagen in beiden Rechtsordnungen genau oder auch nur annähernd identisch sein. Entscheidend sei im Lichte des Justizgewährleistungsanspruchs, dass die Art der Klage der lex fori bekannt sei. Daher könne ein deutsches Gericht bspw. grundsätzlich auch eine solche Gestaltung nach ausländischem Recht vornehmen, die das deutsche Recht in der Form","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"125 ","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114000528","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Waffengleichheit im Zivilprozess","authors":"H. Schack","doi":"10.1515/zzp-2016-0402","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zzp-2016-0402","url":null,"abstract":"Die Waffengleichheit der Prozessparteien ist als Schlagwort geläufig, doch führt dieses Prinzip, wie Peter Schlosser 1995 feststellte, »in der deutschen Prozessrechtsdogmatik nur ein Schattendasein«.1 Daran hat sich bis heute nicht viel geändert. Der Startschuss in Eduard Böttichers Hamburger Rektoratsrede von 1953 über »Die Gleichheit vor dem Richter« verhallte über Jahrzehnte ungehört.2 Dreißig Jahre später erklärte Ekkehard Schumann die Waffengleichheit zu einem der drei klassischen Prozessgrundrechte3 neben dem gesetzlichen Richter und dem rechtlichen Gehör, während Max Vollkommer im Grundsatz der Waffengleichheit eine neue Prozessmaxime sah.4 Doch so richtig gezogen haben diese Gedanken nicht. Die einschlägige Literatur ist überschaubar geblieben;5 im Index der meisten Lehrbücher I. Chancengleichheit als Prozessgrundrecht oder Prozessmaxime II. Normative Verankerung 1. Deutschland 2. Frankreich 3. Schweiz und Italien 4. England 5. Internationale Texte III. Adressaten IV. Konkretisierung 1. Gleicher Zugang zu Gericht 2. Gleiche Mitwirkungschancen vor Gericht 3. Korrespondierende prozesstaktische Gestaltungsmöglichkeiten der Parteien 4. Prozessübergreifende Chancengleichheit V. Fazit","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"129 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128861624","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Hannes Wais: Der Europäische Erfüllungsgerichtsstand für Dienstleistungsverträge – Zur Auslegung des Art. 5 Nr. 1 lit. b 2. Spiegelstrich EuGVO","authors":"Markus Würdinger, Silja Collet","doi":"10.1515/zzp-2016-0109","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zzp-2016-0109","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"26 2","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"134529811","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Zum Verzicht auf die Streitgegenstandslehre im Sinne einer Rückbesinnung auf die materiellrechtlichen und prozessualen Ausgangsfragen","authors":"J. Stamm","doi":"10.1515/zzp-2016-0103","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zzp-2016-0103","url":null,"abstract":"I. Vorbemerkung II. Das Kernproblem: Umfang und Grenzen der Rechtskraft 1. Die Mechanismen des zugrunde liegenden Urteils 2. Konzentration auf das Leistungsurteil 3. Die maßgeblichen Kriterien zur Bestimmung der Rechtskraft 4. Die maßgeblichen Prinzipien aus dem materiellen Recht und dem Prozessrecht 5. Die enge Fokussierung der Rechtskraft auf den Urteilstenor 6. Rückbesinnung auf das materielle Recht a) Entwicklung einer Abgrenzungsformel b) Straßenbahnunglücksfall c) Klage aus Wechsel und/oder Grundgeschäft d) Ergebnis 7. Die zeitlichen Grenzen der Rechtskraft a) Das Bündelungsgebot des § 767 II ZPO als Resultat des einheitlichen materiellrechtlichen Anspruchs b) § 767 II ZPO als Regelbeispiel der §§ 320 ff. ZPO bei der zeitlichen Fixierung der Rechtskraft c) Rückschluss auf die Grenzen der Rechtskraft bei Anspruchsmehrheit 8. Ergebnis III. Das Verbot doppelter Rechtshängigkeit 1. § 261 III Nr. 1 ZPO als zeitliches Pendant zur Rechtskrafterstreckung 2. Kollision von negativer Feststellungsklage und Leistungsklage a) Probleme der Sperrwirkung einer negativen Feststellungsklage b) Verbleibende Probleme der Erledigungslösung c) Die Leistungswiderklage jenseits des § 261 III Nr. 1 ZPO d) Auflösung der Probleme mitsamt der Zuständigkeitsfrage e) Spätere Leistungsklage und Rechtskrafterstreckung f) Sperrwirkung der Leistungsklage 3. Ergebnis IV. Kollisionsprobleme im Umfeld des rechtskräftigen Urteils 1. Verbindung und Aussetzung im Umfeld der Rechtskraft 2. Zivilprozessuale Bewertung jenseits des Streitgegenstandsbegriffs 3. Abwägung anhand der widerstreitenden Prozessmaximen a) Vorrang der Dispositionsmaxime de lege lata b) Überlegungen zu einem Gerichtsstand des Sachzusammenhangs de lege ferenda c) Die Betonung des Verbindungsgedankens durch § 256 II ZPO 4. Ergebnis V. Die Klageänderung VI. Die Klagenhäufung","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"2 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"129494509","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Neil Andrews: On Civil Processes. Vol. I Court Proceedings, Vol. II Arbitration & Mediation","authors":"Alex Bruns","doi":"10.1515/ZZP-2016-0307","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/ZZP-2016-0307","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"9 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"123698274","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Lucas F. Flöther: Handbuch zum Konzerninsolvenzrecht","authors":"Anne Deike Riewe","doi":"10.1515/zzp-2016-0107","DOIUrl":"https://doi.org/10.1515/zzp-2016-0107","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":326804,"journal":{"name":"Zeitschrift für Zivilprozess","volume":"27 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125496735","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}