{"title":"Zwischen Post- und Neokolonialismus – Geistiges Eigentum für traditionelles Wissen, traditionelle kulturelle Ausdrucksformen und indigene Ressourcen","authors":"T. Dreier","doi":"10.5771/9783748911579-83","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748911579-83","url":null,"abstract":"Im Lichte des Titels des vorliegenden Bandes mag man sich fragen, in welchem Verhältnis die in diesem Beitrag angesprochene Gewähr bzw. Vorenthaltung von Rechten des geistigen Eigentums (intellectual property, kurz: IP) für traditionelles Wissen, traditionelle kulturelle Ausdrucksformen und Ressourcen indigener Völker zum Generalthema „Raubkunst und Restitution“ steht. Denn sowohl der Raub (also die gewaltsame Wegnahme einer fremden beweglichen Sache) als auch die Restitution (von lateinisch „re-stituere“, zurückgeben) eines Objektes setzen voraus, dass das geraubte bzw. zurückzugebende Objekt zuvor einem anderen als dem gegenwärtigen Besitzer oder Eigentümer gehört hat. Demgegenüber geht es bei der Frage, ob an Objekten traditionellen Wissens, traditioneller kultureller Ausdrucksformen und indigener Ressourcen ein geistiges Eigentum bestehen soll, überhaupt erst um die Begründung eines eigentumsähnlichen Rechts, also um die erstmalige Zuerkennung von Rechtsbefugnissen in Bezug auf die genannten Schutzgegenstände und mithin um die rechtliche Zuordnung bislang noch niemandem zur ausschließlichen Nutzung zugeordneter Rechtsobjekte. Mit anderen Worten, es geht bei der im vorliegenden Beitrag adressierten Frage nicht um das Bestehen eines Rechtsanspruchs auf Restitution vorherigen Eigentums, sondern darum, ob ein I.","PeriodicalId":240061,"journal":{"name":"Raubkunst und Restitution – Zwischen Kolonialzeit und Washington Principles","volume":"40 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"125394889","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Titelei/Inhaltsverzeichnis","authors":"","doi":"10.5771/9783748911579-1","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748911579-1","url":null,"abstract":"","PeriodicalId":240061,"journal":{"name":"Raubkunst und Restitution – Zwischen Kolonialzeit und Washington Principles","volume":"87 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"124416268","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Geistiges Eigentum und „traditionelle“ Kunst","authors":"Andreas Rahmatian","doi":"10.5771/9783748911579-125","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748911579-125","url":null,"abstract":"Seit etwa der Jahrtausendwende ist die Kommerzialisierung besonders nicht-europäischer indigener Kulturen vielen ein Dorn im Auge; ein ökologischeres und stärkeres anti-koloniales Denken mögen dazu beigetragen haben. Das ist ja auch grundsätzlich zu begrüßen. Warum sollen multinationale Unternehmen traditionelle Textilmuster indigener Völker für ihre massenproduzierte Kleidung verwenden können, obwohl die Nutzung solcher Muster aus ihrem kulturellen, sozialen und religiösen Zusammenhang gerissen wird und die indigenen Völker keinen oder einen nur unbedeutenden Anteil am Profit aus dem Verkauf erhalten?1 Bei moderner Kunst wird das Problem allerdings schwieriger. Kann ein afrikanischer Künstler die graphischen Formen und Farben der traditionellen Hausfassadenmalereien der Ndebele im südlichen Simbabwe und in Südafrika in seiner Skulptur verwenden?2 Haben die Ndebele ausschließliche Rechte daran, und wenn ja, wer genau innerhalb der Ndebele? Können Lizenzen vergeben werden (und an wen?), oder ist die Benützung frei? Muss ein Künstler für die Benützung den Ndebele angehören? Oder kann etwa eine Künstlerin, die den Shona (Mehrheitsbevölkerung in Simbabwe) angehört, diese „traditionelle“ Kunst ebenfalls verwenden? Ein Südafrikaner auch? Auch ein Weißer oder muss der Künstler schwarz sein? Oder auch eine NiI.","PeriodicalId":240061,"journal":{"name":"Raubkunst und Restitution – Zwischen Kolonialzeit und Washington Principles","volume":"62 7 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"114559342","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}
{"title":"Provenienz – Geschichte und Perspektiven eines neuen Paradigmas in den Geistes- und Kulturwissenschaften","authors":"Christoph Zuschlag","doi":"10.5771/9783748911579-23","DOIUrl":"https://doi.org/10.5771/9783748911579-23","url":null,"abstract":"„La provenance, pour toute œuvre dʼart, est un point essentiel.“1 Diese Aussage, derzufolge die Provenienz für jedes Kunstwerk von wesentlicher Bedeutung ist, dürfte heute nicht nur unter Kunsthistorikern2 konsensfähig sein, sondern ist mittlerweile fast schon ein Gemeinplatz geworden. Indes wurde sie nicht in jüngster Zeit getroffen, sondern bereits 1938. Und zwar von niemand Geringerem als Frits Lugt. Dem niederländischen Kunstkenner und Sammler verdankt die Provenienzforschung einige bahnbrechende Publikationen. Zu nennen ist hier an erster Stelle das 1921 erschienene Buch Les Marques de collections de dessins & dʼestampes, ein bis heute unverzichtbares Standardund Nachschlagewerk zu Stempeln und anderen Markierungen, die private und öffentliche Sammler sowie Künstler, Graveure, Drucker, Verleger und Händler auf Zeichnungen und Druckgrafiken anbrachten. Ein Supplément erschien 1956. In beiden Bänden verzeichnete Lugt 5216 solcher Provenienzmerkmale – jeweils mit Ab1.","PeriodicalId":240061,"journal":{"name":"Raubkunst und Restitution – Zwischen Kolonialzeit und Washington Principles","volume":"44 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":null,"resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":"128939506","PeriodicalName":null,"FirstCategoryId":null,"ListUrlMain":null,"RegionNum":0,"RegionCategory":"","ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":"","EPubDate":null,"PubModel":null,"JCR":null,"JCRName":null,"Score":null,"Total":0}