{"title":"诊断错误还是滥交?","authors":"C. Maus","doi":"10.1055/a-1206-2248","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Die Vielschichtigkeit menschlicher Erkrankungen und ihrer Symptome schlägt sich auch in der arzthaftungsrechtlichen Judikatur nieder. Eine Diagnose ist manchmal nur schwer zu stellen, weshalb auch ein Diagnoseirrtum nur mit Zurückhaltung als ärztlicher Behandlungsfehler eingeschätzt wird. Anders hingegen wird der Befunderhebungsfehler beurteilt, der grundsätzlich zumindest als einfacher Behandlungsfehler einzuschätzen ist. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Kriterien der Abgrenzung zwischen Diagnoseirrtum und unterlassener Befunderhebung und zeigt die Bedeutung der frühzeitigen richtigen Weichenstellung in Arzthaftungsprozessen insbesondere auf der Seite der Behandler auf.","PeriodicalId":11083,"journal":{"name":"Der Nuklearmediziner","volume":"34 1","pages":"250 - 254"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2021-08-31","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Diagnosefehler oder unterlassene Befunderhebung?\",\"authors\":\"C. Maus\",\"doi\":\"10.1055/a-1206-2248\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Die Vielschichtigkeit menschlicher Erkrankungen und ihrer Symptome schlägt sich auch in der arzthaftungsrechtlichen Judikatur nieder. Eine Diagnose ist manchmal nur schwer zu stellen, weshalb auch ein Diagnoseirrtum nur mit Zurückhaltung als ärztlicher Behandlungsfehler eingeschätzt wird. Anders hingegen wird der Befunderhebungsfehler beurteilt, der grundsätzlich zumindest als einfacher Behandlungsfehler einzuschätzen ist. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Kriterien der Abgrenzung zwischen Diagnoseirrtum und unterlassener Befunderhebung und zeigt die Bedeutung der frühzeitigen richtigen Weichenstellung in Arzthaftungsprozessen insbesondere auf der Seite der Behandler auf.\",\"PeriodicalId\":11083,\"journal\":{\"name\":\"Der Nuklearmediziner\",\"volume\":\"34 1\",\"pages\":\"250 - 254\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2021-08-31\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Der Nuklearmediziner\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1055/a-1206-2248\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Der Nuklearmediziner","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1055/a-1206-2248","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Zusammenfassung Die Vielschichtigkeit menschlicher Erkrankungen und ihrer Symptome schlägt sich auch in der arzthaftungsrechtlichen Judikatur nieder. Eine Diagnose ist manchmal nur schwer zu stellen, weshalb auch ein Diagnoseirrtum nur mit Zurückhaltung als ärztlicher Behandlungsfehler eingeschätzt wird. Anders hingegen wird der Befunderhebungsfehler beurteilt, der grundsätzlich zumindest als einfacher Behandlungsfehler einzuschätzen ist. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Kriterien der Abgrenzung zwischen Diagnoseirrtum und unterlassener Befunderhebung und zeigt die Bedeutung der frühzeitigen richtigen Weichenstellung in Arzthaftungsprozessen insbesondere auf der Seite der Behandler auf.