{"title":"使用机器学习方法改进最低工资研究的数据库","authors":"Florian Dumpert, Martin Beck","doi":"10.1007/s11943-023-00318-w","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"<div><h2>Zusammenfassung</h2><div><p>Mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 stieg der Bedarf an geeigneten Daten für die Evaluation der Mindestlohnwirkungen. Die Mindestlohnkommission empfahl daher in ihrem ersten Bericht an die Bundesregierung die Verknüpfung der Integrierten Erwerbsbiografien mit der Verdienststrukturerhebung. Die Paneldaten der Integrierten Erwerbsbiografien sollen durch die Verknüpfung mit ansonsten fehlenden Angaben zum Bruttostundenverdienst bzw. zur Mindestlohnbetroffenheit aus der Verdienststrukturerhebung angereichert werden, um so die Analysemöglichkeiten zu verbessern. Sowohl ein deterministisches als auch ein probabilistisches Record Linkage waren aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Daher hat das Statistische Bundesamt die Option einer Anreicherung der Integrierten Erwerbsbiografien mit Informationen zur Mindestlohnbetroffenheit aus der Verdienststrukturerhebung auch mittels maschineller Lernverfahren geprüft. Im Fokus standen die Methoden „Random Forest“ und „Boosting“, die keine Verknüpfung oder Weitergabe von Einzeldatensätzen erfordern und daher datenschutzrechtlich handhabbar sind. Über die konkrete Vorgehensweise, speziell die getesteten Modellierungsvarianten für die Teilpopulationen Vollzeit‑, Teilzeit- und geringfügig entlohnte Beschäftigte, wird in diesem Beitrag ausführlich berichtet.</p><p>Die vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass entsprechende Modelle prinzipiell erlernbar sind und es somit grundsätzlich möglich ist, die Integrierten Erwerbsbiografien um eine Angabe zur Mindestlohnbetroffenheit zu ergänzen. Deutlich erkennbar wurde im Zuge der Untersuchungen aber auch der Zielkonflikt zwischen Sensitivität und positivem Vorhersagewert, das heißt der Konflikt zwischen dem Ziel, möglichst alle vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten als solche zu klassifizieren, und dem Ziel, bei dieser Klassifikation möglichst keine vom Mindestlohn nicht betroffenen Beschäftigten, irrtümlich als „vom Mindestlohn betroffen“ zu kennzeichnen. In der Praxis muss diesem Zielkonflikt bei der Auswahl der eingesetzten Modelle in Abhängigkeit vom angestrebten Analysezweck Rechnung getragen werden.</p><p>Ob, wann und wie die Resultate der vorliegenden Untersuchung in den Integrierten Erwerbsbiografien konkret umgesetzt werden können, bedarf weiterer Untersuchungen und Festlegungen.</p></div></div>","PeriodicalId":100134,"journal":{"name":"AStA Wirtschafts- und Sozialstatistisches Archiv","volume":"17 1","pages":"5 - 34"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-04-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"https://link.springer.com/content/pdf/10.1007/s11943-023-00318-w.pdf","citationCount":"2","resultStr":"{\"title\":\"Verbesserung der Datengrundlage der Mindestlohnforschung mittels maschineller Lernverfahren\",\"authors\":\"Florian Dumpert, Martin Beck\",\"doi\":\"10.1007/s11943-023-00318-w\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"<div><h2>Zusammenfassung</h2><div><p>Mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 stieg der Bedarf an geeigneten Daten für die Evaluation der Mindestlohnwirkungen. Die Mindestlohnkommission empfahl daher in ihrem ersten Bericht an die Bundesregierung die Verknüpfung der Integrierten Erwerbsbiografien mit der Verdienststrukturerhebung. Die Paneldaten der Integrierten Erwerbsbiografien sollen durch die Verknüpfung mit ansonsten fehlenden Angaben zum Bruttostundenverdienst bzw. zur Mindestlohnbetroffenheit aus der Verdienststrukturerhebung angereichert werden, um so die Analysemöglichkeiten zu verbessern. Sowohl ein deterministisches als auch ein probabilistisches Record Linkage waren aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Daher hat das Statistische Bundesamt die Option einer Anreicherung der Integrierten Erwerbsbiografien mit Informationen zur Mindestlohnbetroffenheit aus der Verdienststrukturerhebung auch mittels maschineller Lernverfahren geprüft. Im Fokus standen die Methoden „Random Forest“ und „Boosting“, die keine Verknüpfung oder Weitergabe von Einzeldatensätzen erfordern und daher datenschutzrechtlich handhabbar sind. Über die konkrete Vorgehensweise, speziell die getesteten Modellierungsvarianten für die Teilpopulationen Vollzeit‑, Teilzeit- und geringfügig entlohnte Beschäftigte, wird in diesem Beitrag ausführlich berichtet.</p><p>Die vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass entsprechende Modelle prinzipiell erlernbar sind und es somit grundsätzlich möglich ist, die Integrierten Erwerbsbiografien um eine Angabe zur Mindestlohnbetroffenheit zu ergänzen. 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Verbesserung der Datengrundlage der Mindestlohnforschung mittels maschineller Lernverfahren
Zusammenfassung
Mit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 stieg der Bedarf an geeigneten Daten für die Evaluation der Mindestlohnwirkungen. Die Mindestlohnkommission empfahl daher in ihrem ersten Bericht an die Bundesregierung die Verknüpfung der Integrierten Erwerbsbiografien mit der Verdienststrukturerhebung. Die Paneldaten der Integrierten Erwerbsbiografien sollen durch die Verknüpfung mit ansonsten fehlenden Angaben zum Bruttostundenverdienst bzw. zur Mindestlohnbetroffenheit aus der Verdienststrukturerhebung angereichert werden, um so die Analysemöglichkeiten zu verbessern. Sowohl ein deterministisches als auch ein probabilistisches Record Linkage waren aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Daher hat das Statistische Bundesamt die Option einer Anreicherung der Integrierten Erwerbsbiografien mit Informationen zur Mindestlohnbetroffenheit aus der Verdienststrukturerhebung auch mittels maschineller Lernverfahren geprüft. Im Fokus standen die Methoden „Random Forest“ und „Boosting“, die keine Verknüpfung oder Weitergabe von Einzeldatensätzen erfordern und daher datenschutzrechtlich handhabbar sind. Über die konkrete Vorgehensweise, speziell die getesteten Modellierungsvarianten für die Teilpopulationen Vollzeit‑, Teilzeit- und geringfügig entlohnte Beschäftigte, wird in diesem Beitrag ausführlich berichtet.
Die vorliegende Untersuchung hat gezeigt, dass entsprechende Modelle prinzipiell erlernbar sind und es somit grundsätzlich möglich ist, die Integrierten Erwerbsbiografien um eine Angabe zur Mindestlohnbetroffenheit zu ergänzen. Deutlich erkennbar wurde im Zuge der Untersuchungen aber auch der Zielkonflikt zwischen Sensitivität und positivem Vorhersagewert, das heißt der Konflikt zwischen dem Ziel, möglichst alle vom Mindestlohn betroffenen Beschäftigten als solche zu klassifizieren, und dem Ziel, bei dieser Klassifikation möglichst keine vom Mindestlohn nicht betroffenen Beschäftigten, irrtümlich als „vom Mindestlohn betroffen“ zu kennzeichnen. In der Praxis muss diesem Zielkonflikt bei der Auswahl der eingesetzten Modelle in Abhängigkeit vom angestrebten Analysezweck Rechnung getragen werden.
Ob, wann und wie die Resultate der vorliegenden Untersuchung in den Integrierten Erwerbsbiografien konkret umgesetzt werden können, bedarf weiterer Untersuchungen und Festlegungen.