{"title":"Klimaaktivismus als ziviler Ungehorsam","authors":"B. Kiesewetter","doi":"10.22613/zfpp/9.1.3","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Politische Aktionen von Fridays for Future, Extinction Rebellion und anderen Klimaaktivist:innen gehen häufig bewusst mit der Übertretung gesetzlicher Regelungen – wie etwa der Schulpflicht oder der Straßenverkehrsordnung – einher und sind dafür auch in der Öffentlichkeit kritisiert worden. In diesem Aufsatz verteidige ich die Auffassung, dass die relevanten Gesetzesübertretungen eine Form moralisch gerechtfertigten zivilen Ungehorsams gegen die Klimapolitik darstellen. Ich zeige zuerst, dass die Aktionen auch nach strengen Kriterien unter den Begriff des zivilen Ungehorsams fallen. Danach argumentiere ich, dass sie plausible Rechtfertigungsbedingungen für zivilen Ungehorsam erfüllen, weil sie sich gegen gravierende und eindeutige Ungerechtigkeiten richten und legale Einflussmöglichkeiten über Jahrzehnte hinweg keine Abhilfe geschaffen haben. Schließlich weise ich den Einwand zurück, dass der zivile Ungehorsam gegen die Klimapolitik demokratische Grundprinzipien verletzt, weil er sich eigenmächtig über demokratisch erlassene Gesetze und Vereinbarungen hinweg setzt. Ich argumentiere zunächst, dass der Einwand in Bezug auf einen wichtigen Teil der Aktivist:innen schon deshalb fehlgeht, weil diese als Minderjährige von der demokratischen Partizipation ausgeschlossen sind. Darüber hinaus verteidige ich die Position, dass der Ungehorsam auch von wahlberechtigten Klimaaktivist:innen durch das Bestehen schwerwiegender demokratischer Defizite gerechtfertigt ist und zu deren Korrektur beitragen kann. Solche Defizite bestehen u. a. in der fehlenden Repräsentation der Interessen zukünftig und global vom Klimawandel betroffener Personen.","PeriodicalId":53352,"journal":{"name":"Zeitschrift fur Praktische Philosophie","volume":null,"pages":null},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2022-08-19","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":null,"platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift fur Praktische Philosophie","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.22613/zfpp/9.1.3","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"Q3","JCRName":"Arts and Humanities","Score":null,"Total":0}
Politische Aktionen von Fridays for Future, Extinction Rebellion und anderen Klimaaktivist:innen gehen häufig bewusst mit der Übertretung gesetzlicher Regelungen – wie etwa der Schulpflicht oder der Straßenverkehrsordnung – einher und sind dafür auch in der Öffentlichkeit kritisiert worden. In diesem Aufsatz verteidige ich die Auffassung, dass die relevanten Gesetzesübertretungen eine Form moralisch gerechtfertigten zivilen Ungehorsams gegen die Klimapolitik darstellen. Ich zeige zuerst, dass die Aktionen auch nach strengen Kriterien unter den Begriff des zivilen Ungehorsams fallen. Danach argumentiere ich, dass sie plausible Rechtfertigungsbedingungen für zivilen Ungehorsam erfüllen, weil sie sich gegen gravierende und eindeutige Ungerechtigkeiten richten und legale Einflussmöglichkeiten über Jahrzehnte hinweg keine Abhilfe geschaffen haben. Schließlich weise ich den Einwand zurück, dass der zivile Ungehorsam gegen die Klimapolitik demokratische Grundprinzipien verletzt, weil er sich eigenmächtig über demokratisch erlassene Gesetze und Vereinbarungen hinweg setzt. Ich argumentiere zunächst, dass der Einwand in Bezug auf einen wichtigen Teil der Aktivist:innen schon deshalb fehlgeht, weil diese als Minderjährige von der demokratischen Partizipation ausgeschlossen sind. Darüber hinaus verteidige ich die Position, dass der Ungehorsam auch von wahlberechtigten Klimaaktivist:innen durch das Bestehen schwerwiegender demokratischer Defizite gerechtfertigt ist und zu deren Korrektur beitragen kann. Solche Defizite bestehen u. a. in der fehlenden Repräsentation der Interessen zukünftig und global vom Klimawandel betroffener Personen.