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Infektionsschutz der Bevölkerung als Aufgabe der Gesundheitsämter – Teil I: Meldepflichten im Infektionsschutzgesetz
Eine der zentralen Aufgaben der Gesundheitsämter ist der Infektionsschutz in der Bevölkerung. Hierzu werden im Infektionsschutzgesetz Aufgaben und Ziele sowie die rechtlichen Möglichkeiten der Umsetzung von Schutzmaßnahmen festgelegt, einschließlich der möglichen Einschränkung von Grundrechten, wo dies zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist. Im folgenden Beitrag sollen zunächst die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Meldewesen und die damit verbundenen Aufgaben der Gesundheitsämter vorgestellt werden. Im Anhang werden anhand verschiedener Beispiele die Herausforderungen, Möglichkeiten und Grenzen der Meldepflichten vorgestellt und ein Ausblick auf mögliche neue Entwicklung gegeben.