滥用支配地位法中的数字自我推荐禁令:平台是否必须在对自己不利的情况下宣传竞争对手?

Ines Bodenstein, Sarah Zinndorf
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摘要

自我推荐是一类滥用行为,在欧盟委员会或国家反垄断机构的起诉重点中日益受到关注。核心案例是欧盟委员会在谷歌购物、亚马逊市场和Buy Box案件中的诉讼。不过,早期的微软案件也可能属于自我推荐理论的范畴。禁止自我推荐的原则是,原则上,即使是占支配地位的公司也没有义务促进第三方竞争。这导致在评估自我推荐案件时,除了已判决的具体诉讼和现已在《德国反垄断法》和《反垄断法实施细则》第 19a 条中实施的(准)规定外,在实践中还存在相当程度的法律不确定性。因此,本文将尝试从有关自我推荐的核心案例中得出典型滥用法的一般评估标准。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Digitales Selbstbevorzugungsverbot im Missbrauchsrecht: Müssen Plattformen den Wettbewerber doch zum eigenen Nachteil fördern?
Die Selbstbevorzugung oder das sog. „Self-preferencing“ ist eine Missbrauchskategorie, der immer mehr Aufmerksamkeit in den Verfolgungsprioritäten der Europäischen Kommission oder nationaler Kartellbehörden zukommt. Zentrale Fälle sind die Verfahren der Europäischen Kommission i. S. Google Shopping und Amazon Marketplace und Buy Box. Aber auch die frühen Microsoft-Fälle können unter eine Theorie der Selbstbevorzugung fallen. Dem Verbot der Selbstbevorzugung steht der Grundsatz gegenüber, dass prinzipiell auch für ein marktbeherrschendes Unternehmen keine Pflicht zur Förderung fremden Wettbewerbs besteht. Dies führt zu einem erheblichen Maß an Rechtsunsicherheit in der Praxis bei der Bewertung von Selbstbevorzugungsfällen über die konkret entschiedenen Verfahren und über die inzwischen erfolgte (Quasi)-Regulierung in DMA und § 19a GWB hinaus. In diesem Beitrag soll deswegen versucht werden, aus den zentralen Fällen zur Selbstbevorzugung allgemeine Beurteilungskriterien für das klassische Missbrauchsrecht abzuleiten.
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