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Signaturen eines autoritären Urbanismus in der Schweiz
International wird seit den 1990er-Jahren eine Zunahme an staatlichen Kontrollpraktiken im öffentlichen Raum beobachtet, die sich gegen sozial marginalisierte Personen und Gruppen richten. In der Schweiz erhielt die Polizei mit dem Instrument der Wegweisung weitreichende Befugnisse, um missliebige Personen aus öffentlichen Gebieten auszuschließen. Parallel dazu richteten viele Städte und größere Gemeinden nichtpolizeiliche Ordnungsdienste ein, um Störungen der öffentlichen Ordnung soziokommunikativ anzugehen. Anders als die Polizei operieren diese mit ihrem Soft Policing unterhalb einer hoheitlichen Schwelle, womit die Eingriffsautorität des Staates kaum mehr greifbar wird. Demgegenüber inszeniert sich die Polizei als legitimes Autoritätsverhältnis qua Recht. Mit ihrer repressiven Wegweisung begibt sie sich jedoch in eine legitimatorische Grauzone, die rechtsstaatlich nicht ausreichend eingehegt und abgesichert werden kann. Sowohl die Polizei als auch die Ordnungsdienste agieren mit einem illegitimen Autoritätsanspruch, der Ausprägungen eines gegenwärtigen autoritären Urbanismus erkennen lässt und in rechtsstaatlicher Hinsicht problematisch ist.