数字市场法案(記)关系§19a GWB和私人执法

Florian C. Haus, Sarah Steinseifer
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Die langwierigen und aufwändigen Verfahren der Generaldirektion Wettbewerb, denen sich regelmäßig Nichtigkeitsklagen gegen abschließende Entscheidungen und Auseinandersetzungen über Auflagen vor den europäischen Gerichten anschlossen, sollen mit dem neuen Werkzeug des DMA der Vergangenheit angehören – so zumindest das Bestreben der EU-Kommission. Obwohl die Regelungen des Gesetzes über digitale Märkte nun Realität für die betroffenen „Gatekeeper“ bzw. „Torwächter“ sind, wirft der DMA noch eine Vielzahl ungeklärter Einzelfragen auf formeller und materieller Ebene auf. Dieser Beitrag will zwei übergeordnete Themen behandeln: Erstens: Wie verhalten sich die Regelungen des DMA zu § 19a GWB, seinem deutschen Pendant? Zwar trägt der DMA das Etikett „Regulierungsrecht“, welches neben das Wettbewerbsrecht tritt. Dennoch sind die Parallelen zu § 19a GWB kaum zu ignorieren. 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摘要

总的来说加强对“数字集团”行为的控制——欧盟委员会早在这方面已经有很长时间了。11号11. 2022年将发生5. 2023年合法的数字市场法(简称DMA)标志着这一目标的伟大进步。现在,特别是谷歌、亚马逊、mea、苹果和微软所构建的数字“生态系统”将被打破,以确保数字市场具有争议性和公平性。漫长而复杂的首席竞争程序常常会最终导致最终判决和欧洲法院关于约束的纠纷。至少欧盟委员会这样认为,这一技术仪器会成为历史。虽然数字市场法规现在成为了相关“守门人”或“守门人”的现实,但DMA仍从正式和物质层面(的数据)提出了一大堆有待解决的问题。本文想两个问题作了审议议题:第一,如何表现記安排向§19a GWB,他的德国同行?尽管债务管理委员会应该使用“监管权”的标语,也应该使用竞争的法律。尽管如此,值得注意的是,类比§19a GWB难以忽视.其次,捍卫权利署可以依靠私人执法,如果可以,针对索赔人的索偿要求有哪些依据呢?并不容易从DMA的全文中找到答案11 .但是gwb小说保证了这一点。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Digital Markets Act (DMA) – Verhältnis zu § 19a GWB und private Rechtsdurchsetzung
Zusammenfassung Eine strengere Kontrolle der Verhaltensweisen der „Digitalkonzerne“ – das war schon längere Zeit auf der Agenda der EU-Kommission. Mit dem zum 1. 11. 2022 in Kraft getretenen und ab dem 2. 5. 2023 gültigen Digital Markets Act (kurz: DMA) ist sie diesem Ziel einen großen Schritt nähergekommen. Nun sollen die insbesondere von Google, Amazon, Meta, Apple und Microsoft errichteten digitalen „Ökosysteme“ aufgebrochen werden, um die Bestreitbarkeit und Fairness der Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Die langwierigen und aufwändigen Verfahren der Generaldirektion Wettbewerb, denen sich regelmäßig Nichtigkeitsklagen gegen abschließende Entscheidungen und Auseinandersetzungen über Auflagen vor den europäischen Gerichten anschlossen, sollen mit dem neuen Werkzeug des DMA der Vergangenheit angehören – so zumindest das Bestreben der EU-Kommission. Obwohl die Regelungen des Gesetzes über digitale Märkte nun Realität für die betroffenen „Gatekeeper“ bzw. „Torwächter“ sind, wirft der DMA noch eine Vielzahl ungeklärter Einzelfragen auf formeller und materieller Ebene auf. Dieser Beitrag will zwei übergeordnete Themen behandeln: Erstens: Wie verhalten sich die Regelungen des DMA zu § 19a GWB, seinem deutschen Pendant? Zwar trägt der DMA das Etikett „Regulierungsrecht“, welches neben das Wettbewerbsrecht tritt. Dennoch sind die Parallelen zu § 19a GWB kaum zu ignorieren. Und zweitens: Ist der DMA einer privaten Rechtsdurchsetzung zugänglich und falls ja, auf welche Anspruchsgrundlage können Ansprüche der Betroffenen gestützt werden? Die Antwort ergibt sich nicht ohne Weiteres aus dem Wortlaut des DMA. Die 11. GWB-Novelle verspricht jedoch Abhilfe zu schaffen.
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