关于欧盟成员国和第三国之间劳力流动的具体社会法律问题

Olga Angelopoulou
{"title":"关于欧盟成员国和第三国之间劳力流动的具体社会法律问题","authors":"Olga Angelopoulou","doi":"10.5771/9783845294322-97","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Das Thema der Migration in einer globalisierten Welt wirft vielfältige Fragen hinsichtlich des sozialrechtlichen Schutzes von MigrantInnen auf. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, einige dieser Fragen zu erörtern, die dann entstehen, wenn BürgerInnen eines Drittstaates legal nach Europa einwandern. Die Beispiele, die diese Fragen veranschaulichen, nehmen aufgrund der griechischen Herkunft der Verfasserin und ihrer Beschäftigung als Rechtsanwältin in Griechenland insbesondere Bezug auf die Gesetzgebung Griechenlands. Schutzdefizite hinsichtlich der sozialen Sicherung der WanderarbeitnehmerInnen treten insbesondere dann ein, wenn Drittstaatsangehörige in nur einen Mitgliedstaat der EU einwandern. Der Grund dafür ist, dass die Verordnung (EG) 1231/2010, die die EU-Regeln in den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Drittstaatsangehörige erweitert (und als eine Art »Brücke« fungiert), nur dann Anwendung findet, wenn letztere ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der EU haben und zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten wandern.1 Aus diesem Grund können Drittstaatsangehörige, die nur in einen EU-Mitgliedstaat einwandern, keine Rechte aus der VO (EG) 1231/2010 ableiten. Ebenso können sich WanderarbeitnehmerInnen aus einem Drittstaat auf die VO (EG) 1231/2010 nicht berufen, wenn sie zwar in mehreren Mitgliedstaaten arbeiten, aber außerhalb der EU wohnen. Die Probleme, die für diese Kategorie von MigrantInnen entstehen, weil die in der VO (EG) 883/2004 festgelegten Grundsätze der Koordinierung (einheitliche Bestimmung des anwendbaren Rechts, Gleichbehandlung, Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Export der Leistungen)","PeriodicalId":233576,"journal":{"name":"Transnationalisierung der Arbeit und der Arbeitsbeziehungen","volume":"90 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-06-29","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Spezielle sozialrechtliche Fragen der Arbeitsmigration zwischen EU- Mitgliedstaaten und Drittstaaten\",\"authors\":\"Olga Angelopoulou\",\"doi\":\"10.5771/9783845294322-97\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Das Thema der Migration in einer globalisierten Welt wirft vielfältige Fragen hinsichtlich des sozialrechtlichen Schutzes von MigrantInnen auf. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, einige dieser Fragen zu erörtern, die dann entstehen, wenn BürgerInnen eines Drittstaates legal nach Europa einwandern. Die Beispiele, die diese Fragen veranschaulichen, nehmen aufgrund der griechischen Herkunft der Verfasserin und ihrer Beschäftigung als Rechtsanwältin in Griechenland insbesondere Bezug auf die Gesetzgebung Griechenlands. Schutzdefizite hinsichtlich der sozialen Sicherung der WanderarbeitnehmerInnen treten insbesondere dann ein, wenn Drittstaatsangehörige in nur einen Mitgliedstaat der EU einwandern. Der Grund dafür ist, dass die Verordnung (EG) 1231/2010, die die EU-Regeln in den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Drittstaatsangehörige erweitert (und als eine Art »Brücke« fungiert), nur dann Anwendung findet, wenn letztere ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der EU haben und zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten wandern.1 Aus diesem Grund können Drittstaatsangehörige, die nur in einen EU-Mitgliedstaat einwandern, keine Rechte aus der VO (EG) 1231/2010 ableiten. Ebenso können sich WanderarbeitnehmerInnen aus einem Drittstaat auf die VO (EG) 1231/2010 nicht berufen, wenn sie zwar in mehreren Mitgliedstaaten arbeiten, aber außerhalb der EU wohnen. Die Probleme, die für diese Kategorie von MigrantInnen entstehen, weil die in der VO (EG) 883/2004 festgelegten Grundsätze der Koordinierung (einheitliche Bestimmung des anwendbaren Rechts, Gleichbehandlung, Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Export der Leistungen)\",\"PeriodicalId\":233576,\"journal\":{\"name\":\"Transnationalisierung der Arbeit und der Arbeitsbeziehungen\",\"volume\":\"90 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2020-06-29\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Transnationalisierung der Arbeit und der Arbeitsbeziehungen\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/9783845294322-97\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Transnationalisierung der Arbeit und der Arbeitsbeziehungen","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783845294322-97","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
引用次数: 0

摘要

在一个全球化的世界中,移民问题提出了移民妇女的社会保护的多种问题。本论文试图讨论这些问题,这些问题将在第三国公民合法移民到欧洲时产生。作者来自希腊,也是你的职业律师之一,因此,这些问题大体上体现了希腊立法方面的显著特征。当移民进入欧盟的一个成员国时,移徙女工的社会保障就存在缺陷。誓的原因则是“手)1231/2010欧盟号法令(的). 883/2004号和(). 987/2009以协调社会保障系统扩大至Drittstaatsangehörige(以及作为一种«»桥),适用,后者中居住,欧盟有两个或两个以上的会员国之间和wandern.1由于这个原因,移民到一个欧盟成员国的公民,无权获得编号31/2010的权利。同样,如果移徙女工在若干会员国工作,但居住在欧盟境外,她无权更是第三国。与移徙问题有关的问题,因为在移民问题方面,移民协调所奉行的原则(适用的法律的统一确定、平等待遇、工作时间的积累和福利出口)
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Spezielle sozialrechtliche Fragen der Arbeitsmigration zwischen EU- Mitgliedstaaten und Drittstaaten
Das Thema der Migration in einer globalisierten Welt wirft vielfältige Fragen hinsichtlich des sozialrechtlichen Schutzes von MigrantInnen auf. Der vorliegende Beitrag unternimmt den Versuch, einige dieser Fragen zu erörtern, die dann entstehen, wenn BürgerInnen eines Drittstaates legal nach Europa einwandern. Die Beispiele, die diese Fragen veranschaulichen, nehmen aufgrund der griechischen Herkunft der Verfasserin und ihrer Beschäftigung als Rechtsanwältin in Griechenland insbesondere Bezug auf die Gesetzgebung Griechenlands. Schutzdefizite hinsichtlich der sozialen Sicherung der WanderarbeitnehmerInnen treten insbesondere dann ein, wenn Drittstaatsangehörige in nur einen Mitgliedstaat der EU einwandern. Der Grund dafür ist, dass die Verordnung (EG) 1231/2010, die die EU-Regeln in den Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Drittstaatsangehörige erweitert (und als eine Art »Brücke« fungiert), nur dann Anwendung findet, wenn letztere ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der EU haben und zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten wandern.1 Aus diesem Grund können Drittstaatsangehörige, die nur in einen EU-Mitgliedstaat einwandern, keine Rechte aus der VO (EG) 1231/2010 ableiten. Ebenso können sich WanderarbeitnehmerInnen aus einem Drittstaat auf die VO (EG) 1231/2010 nicht berufen, wenn sie zwar in mehreren Mitgliedstaaten arbeiten, aber außerhalb der EU wohnen. Die Probleme, die für diese Kategorie von MigrantInnen entstehen, weil die in der VO (EG) 883/2004 festgelegten Grundsätze der Koordinierung (einheitliche Bestimmung des anwendbaren Rechts, Gleichbehandlung, Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Export der Leistungen)
求助全文
通过发布文献求助,成功后即可免费获取论文全文。 去求助
来源期刊
自引率
0.00%
发文量
0
×
引用
GB/T 7714-2015
复制
MLA
复制
APA
复制
导出至
BibTeX EndNote RefMan NoteFirst NoteExpress
×
提示
您的信息不完整,为了账户安全,请先补充。
现在去补充
×
提示
您因"违规操作"
具体请查看互助需知
我知道了
×
提示
确定
请完成安全验证×
copy
已复制链接
快去分享给好友吧!
我知道了
右上角分享
点击右上角分享
0
联系我们:info@booksci.cn Book学术提供免费学术资源搜索服务,方便国内外学者检索中英文文献。致力于提供最便捷和优质的服务体验。 Copyright © 2023 布克学术 All rights reserved.
京ICP备2023020795号-1
ghs 京公网安备 11010802042870号
Book学术文献互助
Book学术文献互助群
群 号:604180095
Book学术官方微信