{"title":"住在约翰福音5:28上的可憎宗教领袖","authors":"Carola Redzich","doi":"10.1515/JBGSG-2018-0007","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Im Jahr 1537 erscheint bei Alexander Weißenhorn in Augsburg und bei Georg Krapf in Ingolstadt zeitgleich eine Übersetzung der lateinischen Vulgata nach dem gemain hochteütschen, wie der katholische Theologe Johannes Eck, der für die Ausgabe verantwortlich zeichnet, in seiner Vorrede (1537: iir) formuliert. Von Eck selbst stammt nur die Übersetzung des Alten Testaments. Ergänzt wird die Ausgabe durch eine redigierte Fassung von Hieronymus Emsers Überarbeitung des Septembertestaments, die im Auftrag Herzog Georgs von Sachsen 1527 in Dresden erschienen war (vgl. Sonderegger 1998: 270). Eck behandelt Emsers Überarbeitung als selbständige übersetzerische Leistung. Er betont in der Vorrede (1537: iiir), dass er es für unrecht halte, die Arbeit des Kollegen, wie seine Drucker es vorgehabt hätten, on meldung seins namens zu verwenden: hab jhn des lobs / lohn vnd preiß seiner arbait nit wöllen berauben. Natürlich geht es Eck hier nicht um Fragen des Copyrights. Dadurch, dass er die Bedeutung der Namensnennung für die positive Reputation Emsers als Übersetzer so betont hervorhebt (vgl. Lobenstein-Reichmann 2013: 65–67), wird besonders deutlich, dass er den Namen des eigentlichen Übersetzers ostentativ verschweigt und Luther stattdessen in einem unbestimmten Plural aller falschen vertütscher der Bibel verschwinden lässt. 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so zuo vnser zeiten vil die Bibel mer zerrissen dan verteütscht haben: Konfessionelle Programmatik und ihre sprachliche Inszenierung in Johannes Ecks Bibelausgabe von 1537
Im Jahr 1537 erscheint bei Alexander Weißenhorn in Augsburg und bei Georg Krapf in Ingolstadt zeitgleich eine Übersetzung der lateinischen Vulgata nach dem gemain hochteütschen, wie der katholische Theologe Johannes Eck, der für die Ausgabe verantwortlich zeichnet, in seiner Vorrede (1537: iir) formuliert. Von Eck selbst stammt nur die Übersetzung des Alten Testaments. Ergänzt wird die Ausgabe durch eine redigierte Fassung von Hieronymus Emsers Überarbeitung des Septembertestaments, die im Auftrag Herzog Georgs von Sachsen 1527 in Dresden erschienen war (vgl. Sonderegger 1998: 270). Eck behandelt Emsers Überarbeitung als selbständige übersetzerische Leistung. Er betont in der Vorrede (1537: iiir), dass er es für unrecht halte, die Arbeit des Kollegen, wie seine Drucker es vorgehabt hätten, on meldung seins namens zu verwenden: hab jhn des lobs / lohn vnd preiß seiner arbait nit wöllen berauben. Natürlich geht es Eck hier nicht um Fragen des Copyrights. Dadurch, dass er die Bedeutung der Namensnennung für die positive Reputation Emsers als Übersetzer so betont hervorhebt (vgl. Lobenstein-Reichmann 2013: 65–67), wird besonders deutlich, dass er den Namen des eigentlichen Übersetzers ostentativ verschweigt und Luther stattdessen in einem unbestimmten Plural aller falschen vertütscher der Bibel verschwinden lässt. Dass Eck seinen Kontrahenten keiner namentlichen Erwähnung für wert befindet, obwohl er sich in seiner Vorrede immer wieder auf ihn bezieht, wird nicht zuletzt als Reaktion darauf zu verstehen sein, dass Luther seinerseits Eck und Emser in seiner drei Jahre zuvor erschienenen Wittenberger Bibelausgabe mit einer gezielt beleidigenden Namensnen-