15研究结果:科学知识产权——对我来说,这是一项权利

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Die Fundamente des Urheberrechts mögen für eine gewisse Zeit im 19. Jahrhun­ dert sinnvoll gewesen sein – so der Schutz des Urhebers, des kreativen Schöpfers vor dem einschränkenden Zensuransinnen einer undemokratischen Obrigkeit im 19. Jahrhundert. Veränderte Rahmenbedingungen – technologische, soziale, politische Entwicklungen, andere Märkte und daraus entwickelte moralische Ein­ stellungen – lassen das Urheberrecht heute mit der Übernahme von Prinzipien aus dem 19. Jahrhundert und daraus abgeleiteten Regulierungen wie aus der Zeit gefallen erscheinen. Das Urheberrecht hält seine Systematik und Dogmatik durch eine Reihe von heute obsolet angenommenen Als-ob-Annahmen, Fiktionen, auf­ recht. Diese haben sich in den oben erwähnten Fundamenten verfestigt. Eine Weile kann über das Als-ob Verhalten – daran sei mit Vaihinger erinnert – aus Fiktionen durchaus etwas Nützliches entstehen. Aber sie können auch dysfunktional werden, wenn aus ihnen normative Verpflichtungen mit ungewollten negativen „Nebenfol­ gen“ entstehen. Das trifft besonders für die Fiktion der immateriellen Objekte zu, die, vor allem für Bildung und Wissenschaft, dysfunktional mit negativen Effekten geworden sind. (Peukert 2018) hat überzeugend nachgewiesen, dass dem „immateriellen Objekt“ gar keine ontologische Realität entspricht – was aber, als Sieg des das Ur­ heberrecht konstituierenden Als-ob-Verhaltens, die Juristen nicht daran gehindert hat, diese Fiktion als soziale Realität anzuerkennen und entsprechende rechtlich verbindliche Regelungen für den Umgang damit festzulegen. Wenn etwas zu einem Objekt erklärt wurde (sei es auch „nur“ als ein immaterielles Objekt) und wenn das allgemeine und damit soziale und politische Anerkennung gefunden hat, dann ist es auch gutsfähig. Das Gut „Wissen“ kann kommodifiziert und entsprechend kann mit ihm nach Marktprinzipien gehandelt werden. 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Das Urheberrecht hält seine Systematik und Dogmatik durch eine Reihe von heute obsolet angenommenen Als-ob-Annahmen, Fiktionen, auf­ recht. Diese haben sich in den oben erwähnten Fundamenten verfestigt. Eine Weile kann über das Als-ob Verhalten – daran sei mit Vaihinger erinnert – aus Fiktionen durchaus etwas Nützliches entstehen. Aber sie können auch dysfunktional werden, wenn aus ihnen normative Verpflichtungen mit ungewollten negativen „Nebenfol­ gen“ entstehen. Das trifft besonders für die Fiktion der immateriellen Objekte zu, die, vor allem für Bildung und Wissenschaft, dysfunktional mit negativen Effekten geworden sind. 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摘要

著作权——特别是科学著作权——系统中有专业性的教条主义问题和法律现实中的问题,因而也会影响到受此问题影响的科学家的接受问题。第一个问题是基础问题之一,第二个问题是房屋问题,该问题建立在此基础上,继续接受进一步工会化。工事之上有19节的精神这样的无形平衡还能有效地保护和平衡?再一次怀疑了(三和Hilty 2015年),如果基础已坚实,该房将不再存在。著作权的基础可能在19年干过一段时间。但“他们的思想”在19世纪90年代确实非常有效,当时的著作人、创造性的创造主受到严格的审查,免得19世纪的非民主政权的思想受到限制。世纪.“过去的创作”是当今主要艺术作品之一。内容的变化——技术、社会、政治发展、其他市场,以及由此发展出的道德阵地——使得版权的概念以19世纪19日的原则为基础。包括很多世纪,以及衍生的许多城镇该书的版权保留着其种类和教义体系,包括今天的一些假设的虚构,这里的根基更加稳固了。动人雪迹在历史上颇有一段时间,对阿拉伯人的所作所为,印象难忘。但如果你的规范承诺产生非理想的消极"副作用"你也有可能无法正常运转这尤其适合你那些已经对教育和科学造成消极影响的无形物体的无形概念。(Peukert 2018)证实了有说服力的“无形物品就说不符合期待现实——那可是比胜利更大的吾珥heberrecht组成Als-ob-Verhaltens律师没有阻止这些小说比现实社会承认和处理确定相应的有法律约束力的安排很.如果一样东西被认为是无形的,那么它不仅仅是无形的,当人们广泛接受它,当人们在社会和政治上接受它时,它是无形的,那么它是美好的。知识”可以出售,也可以根据市场原则来买卖。这是版权法
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15 Fazit: Wissenschaftsurheberrecht – ein Recht für Nutzungsrechte und Nutzungsfreiheiten
Das Urheberrecht, insbesondere das Wissenschaftsurheberecht, hat systematisch ein dogmatisches und ein Problem in seiner Rechtsrealität – und damit auch ein Akzeptanzproblem bei den davon betroffenen Wissenschaftlern. Das erste Problem ist eins der Fundamente, das zweite ein Problem des Hauses, welches auf diesen Fundamenten errichtet wurde und an dem immer noch weiter gewerkelt wird. Zu den Fundamenten sind zu rechnen den Geist des 19. Jahrhunderts widerspie­ gelnde Pfeiler wie z. B. die Konzepte von Schöpfung/Schöpfer, Werk, Wissen als Immaterialgut, Monismus (Einheit von persönlichkeitsund vermögensrechtlichen Ansprüchen der Urheber), Eigentumsund Vergütungsansprüche. Wenn – um noch einmal auf die Skepsis von (Dreier/Hilty 2015) zurückzukommen – die Fundamente brüchig geworden sind, kann das Haus nicht länger Bestand haben. Die Fundamente des Urheberrechts mögen für eine gewisse Zeit im 19. Jahrhun­ dert sinnvoll gewesen sein – so der Schutz des Urhebers, des kreativen Schöpfers vor dem einschränkenden Zensuransinnen einer undemokratischen Obrigkeit im 19. Jahrhundert. Veränderte Rahmenbedingungen – technologische, soziale, politische Entwicklungen, andere Märkte und daraus entwickelte moralische Ein­ stellungen – lassen das Urheberrecht heute mit der Übernahme von Prinzipien aus dem 19. Jahrhundert und daraus abgeleiteten Regulierungen wie aus der Zeit gefallen erscheinen. Das Urheberrecht hält seine Systematik und Dogmatik durch eine Reihe von heute obsolet angenommenen Als-ob-Annahmen, Fiktionen, auf­ recht. Diese haben sich in den oben erwähnten Fundamenten verfestigt. Eine Weile kann über das Als-ob Verhalten – daran sei mit Vaihinger erinnert – aus Fiktionen durchaus etwas Nützliches entstehen. Aber sie können auch dysfunktional werden, wenn aus ihnen normative Verpflichtungen mit ungewollten negativen „Nebenfol­ gen“ entstehen. Das trifft besonders für die Fiktion der immateriellen Objekte zu, die, vor allem für Bildung und Wissenschaft, dysfunktional mit negativen Effekten geworden sind. (Peukert 2018) hat überzeugend nachgewiesen, dass dem „immateriellen Objekt“ gar keine ontologische Realität entspricht – was aber, als Sieg des das Ur­ heberrecht konstituierenden Als-ob-Verhaltens, die Juristen nicht daran gehindert hat, diese Fiktion als soziale Realität anzuerkennen und entsprechende rechtlich verbindliche Regelungen für den Umgang damit festzulegen. Wenn etwas zu einem Objekt erklärt wurde (sei es auch „nur“ als ein immaterielles Objekt) und wenn das allgemeine und damit soziale und politische Anerkennung gefunden hat, dann ist es auch gutsfähig. Das Gut „Wissen“ kann kommodifiziert und entsprechend kann mit ihm nach Marktprinzipien gehandelt werden. Das Urheberrecht tut so,
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