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Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem– Typische Spannungslagen am Beispiel des Streikverbots für Beamtinnen und Beamte –
Die Assistententagung hat den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem Europa zu Recht mehrfach aufgegriffen und behandelt,1 denn das Thema wirft vielfältige Spannungsfragen auf, ist in einer stetigen Entwicklung begriffen und auch deshalb immer in hohem Maße aktuell.2 Vor diesem Hintergrund hat der vorliegende Beitrag das Ziel, zu den im Mehrebenengrundrechtsschutz begründeten Grundstrukturen von Spannungslagen zwischen nationalem und europäischem Grundrechtsschutz, und damit auch zwischen Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) vorzudringen. Dabei soll am Beispiel der virulenten Frage des Beamtenstreikverbots eine Konstellation aufgezeigt werden, die immer wieder besondere Probleme aufwerfen kann – weder das Beamtennoch das Streikrecht waren im Übrigen in der jüngeren Vergangenheit, soweit er-