{"title":"欧洲援助计划和德国税法","authors":"T. Henze","doi":"10.9785/fr-2014-2106","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zu dem heutigen Thema möchte ich aus meiner Sicht gern Folgendes hinzufügen. Es wurden einerseits das Verfahren zur Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG)1 angesprochen andererseits aber auch die Verfahren zu den Koordinierungszentren in Belgien,2 das Urteil „Gibraltar“3 und die aktuellen Überlegungen zur steuerlichen Behandlung von Patentund Lizenzboxen. Diese beiden Fallgruppen unterscheiden sich jedoch erheblich und sind klar von einander abzugrenzen. Zum einen geht es nämlich um eindeutige Fälle des schädlichen Steuerwettbewerbs, in denen es unter Beteiligung eines Mitgliedstaats zu erheblichen Eingriffen in den grenzüberschreitenden Wettbewerb kommt. Zum anderen handelt es sich um eine allgemeine Vorschrift, die die Mehrheit der Fachleute als systemtreue Regelung des deutschen Körperschaftsteuerrecht ansieht. Ich glaube, es wird in der Bundesregierung durchaus begrüßt, dass sich die Europäische Kommission der krass wettbewerbswidrigen Steuerpraktiken annimmt. Ob es dagegen unbedingt Aufgabe der Kommission ist, auch alle allgemeinen Steuervorschriften auf etwaige Beihilfeelemente hin zu untersuchen, erscheint mir doch sehr zweifelhaft.","PeriodicalId":198856,"journal":{"name":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","volume":"96 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2014-11-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Europäisches Beihilferecht und Deutsches Steuerrecht\",\"authors\":\"T. Henze\",\"doi\":\"10.9785/fr-2014-2106\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zu dem heutigen Thema möchte ich aus meiner Sicht gern Folgendes hinzufügen. Es wurden einerseits das Verfahren zur Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG)1 angesprochen andererseits aber auch die Verfahren zu den Koordinierungszentren in Belgien,2 das Urteil „Gibraltar“3 und die aktuellen Überlegungen zur steuerlichen Behandlung von Patentund Lizenzboxen. Diese beiden Fallgruppen unterscheiden sich jedoch erheblich und sind klar von einander abzugrenzen. Zum einen geht es nämlich um eindeutige Fälle des schädlichen Steuerwettbewerbs, in denen es unter Beteiligung eines Mitgliedstaats zu erheblichen Eingriffen in den grenzüberschreitenden Wettbewerb kommt. Zum anderen handelt es sich um eine allgemeine Vorschrift, die die Mehrheit der Fachleute als systemtreue Regelung des deutschen Körperschaftsteuerrecht ansieht. Ich glaube, es wird in der Bundesregierung durchaus begrüßt, dass sich die Europäische Kommission der krass wettbewerbswidrigen Steuerpraktiken annimmt. Ob es dagegen unbedingt Aufgabe der Kommission ist, auch alle allgemeinen Steuervorschriften auf etwaige Beihilfeelemente hin zu untersuchen, erscheint mir doch sehr zweifelhaft.\",\"PeriodicalId\":198856,\"journal\":{\"name\":\"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht\",\"volume\":\"96 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2014-11-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.9785/fr-2014-2106\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/fr-2014-2106","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Europäisches Beihilferecht und Deutsches Steuerrecht
Zu dem heutigen Thema möchte ich aus meiner Sicht gern Folgendes hinzufügen. Es wurden einerseits das Verfahren zur Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG)1 angesprochen andererseits aber auch die Verfahren zu den Koordinierungszentren in Belgien,2 das Urteil „Gibraltar“3 und die aktuellen Überlegungen zur steuerlichen Behandlung von Patentund Lizenzboxen. Diese beiden Fallgruppen unterscheiden sich jedoch erheblich und sind klar von einander abzugrenzen. Zum einen geht es nämlich um eindeutige Fälle des schädlichen Steuerwettbewerbs, in denen es unter Beteiligung eines Mitgliedstaats zu erheblichen Eingriffen in den grenzüberschreitenden Wettbewerb kommt. Zum anderen handelt es sich um eine allgemeine Vorschrift, die die Mehrheit der Fachleute als systemtreue Regelung des deutschen Körperschaftsteuerrecht ansieht. Ich glaube, es wird in der Bundesregierung durchaus begrüßt, dass sich die Europäische Kommission der krass wettbewerbswidrigen Steuerpraktiken annimmt. Ob es dagegen unbedingt Aufgabe der Kommission ist, auch alle allgemeinen Steuervorschriften auf etwaige Beihilfeelemente hin zu untersuchen, erscheint mir doch sehr zweifelhaft.