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Die Selbstbelastungsfreiheit des Unternehmens im Kartellrecht
Zusammenfassung Das Kartellrecht nimmt bei der Höhe der Geldbußen, die gegen Unternehmen verhängt werden können, eine Vormachtstellung ein, die trotz des Umstands fortwährt, dass andere Rechtsbereiche hieran Anschluss suchen. Jedenfalls seit der 10. GWB-Novelle muss das Kartellrecht aber auch auf verfahrensrechtlicher Ebene als besonders wirkungsmächtig gelten. Es finden sich nunmehr noch weitaus mehr Regelungen, die das Kartellverfahren gegenüber herkömmlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren aus Sicht von Unternehmen verschärfen. Insbesondere bei den neu geregelten Auskunftspflichten der Unternehmen stellt sich mittlerweile allerdings die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber im Zuge der Umsetzung der ECN+-Richtlinie die „Schrauben überdreht“ und fundamentale Verfahrensgrundsätze in bedenklicher Weise verkürzt hat.