和政治和社交便利地使儿童噪音融入行政和社交法律

Thorsten Hesselbarth
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摘要

Kinderlärm、特殊设施的儿童构成的是关于§22 . Abs生态BImSchG强大特权.如果运动设施的噪音属于儿童,不把运动称为“仅”。(也同样谴责来自青少年或成年人的运动噪音。由于体育在社会、健康和包容方面的作用,这种差异也出现在政策讨论中,尽管由于行政方面的关切,确实使之转向了切合实际的分析。进行更具体的审判BImSchV (II .)和《§22 . Abs生态BImSchG (III .)普遍immissionsschutzrechtliche Systematik而来的政治辩论和verwaltungspraktischen Sportanlagen Privilegierung也的腐败无能的Kinderlärms (IV .)并确保公平可行umsetzbare提供的(v .)
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Kinderlärm auf Sportanlagen – wie politisch und gesellschaftlich Gewolltes in verwaltungspraktisch anwendbares Recht gegossen werden kann
Kinderlärm, der von speziellen Einrichtungen für Kinder ausgeht, ist über § 22 Abs. 1a BImSchG stark privilegiert. Geht es um Kinderlärm von Sportanlagen, besteht eine Privilegierung „nur“ über die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) und damit in gleichem Maße wie für Sportlärm, der von Jugendlichen oder Erwachsenen ausgeht. Vor dem Hintergrund der sozialen, gesundheitlichen und integrativen Funktion des Sports ist diese Diskrepanz auch in der politischen Diskussion angekommen – aufgrund verwaltungspraktischer Bedenken eine ernsthafte Befassung mit dem Thema aber immer wieder verschoben worden. Nach einer rechtlichen Einordnung der 18. BImSchV (II.) und des § 22 Abs. 1a BImSchG (III.) in die die allgemeine immissionsschutzrechtliche Systematik werden der Stand der politischen Diskussion und die verwaltungspraktischen Probleme einer Privilegierung auch des von Sportanlagen ausgehenden Kinderlärms dargestellt (IV.) und es wird eine ausgewogene, praktisch umsetzbare Lösungsmöglichkeit angeboten (V.).
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