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Privatrechtliche Regelsetzung, Governance und Verhaltensökonomik
Governance und Verhaltensokonomik konnen die Privatrechtswissenschaft vor allem insofern bereichern, als sie zu effektiver Regelsetzung, also zur Auswahl zielfuhrender Regelungsinstrumente und zur Entwicklung sinnvoller Regelungsstrategien beitragen. Umgekehrt sind beide Instrumente methodisch ungleich weniger geeignet, selbst Schutzziele zu definieren und dadurch materielle Regelungsinhalte zu determinieren. Diese Aufgabe sollte einer anderen, vorgelagerten Ebene vorbehalten bleiben; Rechtspolitik und Regelsetzung sind zumindest analytisch voneinander zu trennen. Dass Governance und Verhaltensokonomik ungeachtet ihrer methodischen Eignung in der Rechtswirklichkeit instrumentalisiert werden, um versteckte Rechtspolitik zu betreiben, ist mithin nicht wunschenswert – aber (leider) auch nicht ausgeschlossen.