12拟订综合教育和科学屏障(下一规定)

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FN 66), verfolgte Doppelstrategie – einerseits konkret an der Gestaltung der einzelnen Normen mitzuarbeiten und andererseits das umfassendere Ziel eines offenen freien Umgangs mit Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft offensiv zu vertreten – musste mit Blick auf den ersten Teil der Strategie zumindest überdacht, wenn nicht sogar als gescheitert angesehen werden. Es ist wohl tatsächlich so, dass dieses „Scheitern“ der Bemühungen um kon­ krete bildungsund wissenschaftsfreundliche Schrankenregelungen den Fokus auf den zweiten Teil der erwähnten Doppelstrategie hat richten lassen. Damit ist in erster Linie eine ABWS gemeint, die sich an dem Ziel eines offenen freien uneingeschränkten Umgangs mit Wissen und Information in Bildung undWis­ senschaft orientieren soll – definiert alleine durch den Zweck der Nutzung. 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摘要

至迟在2008年初以来,此刻比Urheberrechtsreform的篮子在第二段通过新旅的有效被许多科学家在科学和zivilge sellschaftliche倡议重大疑虑是否有道理继续建设性地参与改善教育和科学一schlägigen标准参加.这首歌的录音权在2015年改革中也未能达成一致,因为希望得到一个完整的第二权。采取行动联盟的牺牲将会长久。((66),追踪Doppelstrategie一方面具体拟订各个标准给予合作,另一方面更广泛的目标是一个开放自由的交际和在教育和科学知识和信息安全,不得不站出来风景的前面部分,战略上考虑至少甚至被视为失败.事实上,正是这种全民教育和科学友好政策的“失败”让上述双重战略的第二部分成为了重点。他们认为,最主要的表达方式是按照教育和卫生局长自由传递知识和信息的目的而进行到目前为止,关于这些论文的科学政策基础是,著作权能在多大程度上允许教育和科学领域的从业人员使用。这只能通过教育和科学来决定
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12 Zur Entwicklung des Konzeptes einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS)
Spätestens seit Anfang 2008, zu einem Zeitpunkt, als die im Zweiten Korb der Urheberrechtsreform beschlossenen Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz gültig wurden, haben viele Wissenschaftler, Wissenschaftsorganisationen und zivilge­ sellschaftliche Initiativen erhebliche Zweifel bekommen, ob es Sinn ergibt, sich weiter konstruktiv an der Verbesserung der für Bildung und Wissenschaft ein­ schlägigen Normen zu beteiligen. Auch die 2013-Reform hat Wissenschaftler in ihrer Erwartung, ein umfassendes Zweitverwertungsrecht zu bekommen, nicht zufrieden stellen können. Die lange Zeit z. B. vom Aktionsbündnis (vgl. FN 66), verfolgte Doppelstrategie – einerseits konkret an der Gestaltung der einzelnen Normen mitzuarbeiten und andererseits das umfassendere Ziel eines offenen freien Umgangs mit Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft offensiv zu vertreten – musste mit Blick auf den ersten Teil der Strategie zumindest überdacht, wenn nicht sogar als gescheitert angesehen werden. Es ist wohl tatsächlich so, dass dieses „Scheitern“ der Bemühungen um kon­ krete bildungsund wissenschaftsfreundliche Schrankenregelungen den Fokus auf den zweiten Teil der erwähnten Doppelstrategie hat richten lassen. Damit ist in erster Linie eine ABWS gemeint, die sich an dem Ziel eines offenen freien uneingeschränkten Umgangs mit Wissen und Information in Bildung undWis­ senschaft orientieren soll – definiert alleine durch den Zweck der Nutzung. Die wissenschaftspolitische Grundlage für diese ABWS ist, dass es der Politik nicht zusteht zu definieren, in welchem Umfang die Nutzung publizierten Wissens für die Akteure in Bildung und Wissenschaft durch das Urheberrecht erlaubt ist. Das entscheiden kann nur Bildung und Wissenschaft.
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