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FN 66), verfolgte Doppelstrategie – einerseits konkret an der Gestaltung der einzelnen Normen mitzuarbeiten und andererseits das umfassendere Ziel eines offenen freien Umgangs mit Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft offensiv zu vertreten – musste mit Blick auf den ersten Teil der Strategie zumindest überdacht, wenn nicht sogar als gescheitert angesehen werden. Es ist wohl tatsächlich so, dass dieses „Scheitern“ der Bemühungen um kon krete bildungsund wissenschaftsfreundliche Schrankenregelungen den Fokus auf den zweiten Teil der erwähnten Doppelstrategie hat richten lassen. Damit ist in erster Linie eine ABWS gemeint, die sich an dem Ziel eines offenen freien uneingeschränkten Umgangs mit Wissen und Information in Bildung undWis senschaft orientieren soll – definiert alleine durch den Zweck der Nutzung. 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12 Zur Entwicklung des Konzeptes einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS)
Spätestens seit Anfang 2008, zu einem Zeitpunkt, als die im Zweiten Korb der Urheberrechtsreform beschlossenen Neuregelungen im Urheberrechtsgesetz gültig wurden, haben viele Wissenschaftler, Wissenschaftsorganisationen und zivilge sellschaftliche Initiativen erhebliche Zweifel bekommen, ob es Sinn ergibt, sich weiter konstruktiv an der Verbesserung der für Bildung und Wissenschaft ein schlägigen Normen zu beteiligen. Auch die 2013-Reform hat Wissenschaftler in ihrer Erwartung, ein umfassendes Zweitverwertungsrecht zu bekommen, nicht zufrieden stellen können. Die lange Zeit z. B. vom Aktionsbündnis (vgl. FN 66), verfolgte Doppelstrategie – einerseits konkret an der Gestaltung der einzelnen Normen mitzuarbeiten und andererseits das umfassendere Ziel eines offenen freien Umgangs mit Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft offensiv zu vertreten – musste mit Blick auf den ersten Teil der Strategie zumindest überdacht, wenn nicht sogar als gescheitert angesehen werden. Es ist wohl tatsächlich so, dass dieses „Scheitern“ der Bemühungen um kon krete bildungsund wissenschaftsfreundliche Schrankenregelungen den Fokus auf den zweiten Teil der erwähnten Doppelstrategie hat richten lassen. Damit ist in erster Linie eine ABWS gemeint, die sich an dem Ziel eines offenen freien uneingeschränkten Umgangs mit Wissen und Information in Bildung undWis senschaft orientieren soll – definiert alleine durch den Zweck der Nutzung. Die wissenschaftspolitische Grundlage für diese ABWS ist, dass es der Politik nicht zusteht zu definieren, in welchem Umfang die Nutzung publizierten Wissens für die Akteure in Bildung und Wissenschaft durch das Urheberrecht erlaubt ist. Das entscheiden kann nur Bildung und Wissenschaft.