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Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz, Schutz für Private vor Privaten – und Behörden?
Zusammenfassung Seit kurzem ist das Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft. Es definiert den geschützten Bereich und enthält Vorschriften, wie Geschäftsgeheimnisse erlaubterweise erlangt werden können und wie nicht. Ferner gewährt das Gesetz Ansprüche bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und regelt deren Durchsetzung in sog. Geschäftsgeheimnisstreitsachen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklung in der Datenökonomie kommt einem neuen Gesetz zur Vertraulichkeit von Daten besondere Bedeutung zu. Der Beitrag beschreibt deshalb diese Neuregelung, greift einen kritischen Punkt bezüglich der Definition des Geschäftsgeheimnisses heraus und beleuchtet die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtsdogmatik am Beispiel der Netzregulierung im Energiebereich.