{"title":"巴伐利亚的宗教课程在基督教的眼眶上","authors":"Rainer Lachmann","doi":"10.1515/zpt-2023-0008","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Ausgehend von einer fragwürdigen Verpflichtungserklärung wird der traditionell nach Konfessionen getrennte Religionsunterricht in Bayern der ökumenischen Perspektive ausgesetzt. Dabei wird festgestellt, dass weder die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ von 1999 noch die Aufnahme der Barmer Theologischen Erklärung in die bayerische Kirchenverfassung oder einschlägige parteipolitische Anträge an den Landtag auf Seiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Wirkung in Richtung eines gemeinsam mit der katholischen Kirche verantworteten christlich ökumenischen Religionsunterrichts zeitigte. Erst die von der Corona-Pandemie verursachte „natürliche Revolution“ ließ den Staat „eine von beiden Kirchen autorisierte Form eines temporär kooperativen Religionsunterrichts im Klassenverband“ verordnen. Umgehend wurde diese Form von den Verbänden der Religionslehrkräfte abgelehnt, was nach einer aktuellen Umfrage auch der Meinung der praktizierenden Lehrer:innen entspricht, die sich mit großer Mehrheit für einen konfessionell getrennten RU aussprechen. Dass es dementgegen in unserer inzwischen nachchristlichen Gesellschaft die gleichsam letzte Chance sei, durch einen gemeinsamen christlich ökumenischen Religionsunterricht das christliche Profil im schulischen Bildungsgeschehen zu erhalten und damit zu verhindern, dass ein konfessioneller Religionsunterricht wie bisher schließlich ersatzlos von einem religionskundlich-ethischen Unterricht abgelöst werde, ist Anliegen und religionspädagogisches Vermächtnis des Artikels.","PeriodicalId":106343,"journal":{"name":"Zeitschrift für Pädagogik und Theologie","volume":"75 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2023-03-07","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Bayerischer Religionsunterricht in christlich-ökumenischem Blickfang\",\"authors\":\"Rainer Lachmann\",\"doi\":\"10.1515/zpt-2023-0008\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Ausgehend von einer fragwürdigen Verpflichtungserklärung wird der traditionell nach Konfessionen getrennte Religionsunterricht in Bayern der ökumenischen Perspektive ausgesetzt. Dabei wird festgestellt, dass weder die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ von 1999 noch die Aufnahme der Barmer Theologischen Erklärung in die bayerische Kirchenverfassung oder einschlägige parteipolitische Anträge an den Landtag auf Seiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Wirkung in Richtung eines gemeinsam mit der katholischen Kirche verantworteten christlich ökumenischen Religionsunterrichts zeitigte. Erst die von der Corona-Pandemie verursachte „natürliche Revolution“ ließ den Staat „eine von beiden Kirchen autorisierte Form eines temporär kooperativen Religionsunterrichts im Klassenverband“ verordnen. Umgehend wurde diese Form von den Verbänden der Religionslehrkräfte abgelehnt, was nach einer aktuellen Umfrage auch der Meinung der praktizierenden Lehrer:innen entspricht, die sich mit großer Mehrheit für einen konfessionell getrennten RU aussprechen. Dass es dementgegen in unserer inzwischen nachchristlichen Gesellschaft die gleichsam letzte Chance sei, durch einen gemeinsamen christlich ökumenischen Religionsunterricht das christliche Profil im schulischen Bildungsgeschehen zu erhalten und damit zu verhindern, dass ein konfessioneller Religionsunterricht wie bisher schließlich ersatzlos von einem religionskundlich-ethischen Unterricht abgelöst werde, ist Anliegen und religionspädagogisches Vermächtnis des Artikels.\",\"PeriodicalId\":106343,\"journal\":{\"name\":\"Zeitschrift für Pädagogik und Theologie\",\"volume\":\"75 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2023-03-07\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Zeitschrift für Pädagogik und Theologie\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1515/zpt-2023-0008\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Pädagogik und Theologie","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/zpt-2023-0008","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Bayerischer Religionsunterricht in christlich-ökumenischem Blickfang
Zusammenfassung Ausgehend von einer fragwürdigen Verpflichtungserklärung wird der traditionell nach Konfessionen getrennte Religionsunterricht in Bayern der ökumenischen Perspektive ausgesetzt. Dabei wird festgestellt, dass weder die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ von 1999 noch die Aufnahme der Barmer Theologischen Erklärung in die bayerische Kirchenverfassung oder einschlägige parteipolitische Anträge an den Landtag auf Seiten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine Wirkung in Richtung eines gemeinsam mit der katholischen Kirche verantworteten christlich ökumenischen Religionsunterrichts zeitigte. Erst die von der Corona-Pandemie verursachte „natürliche Revolution“ ließ den Staat „eine von beiden Kirchen autorisierte Form eines temporär kooperativen Religionsunterrichts im Klassenverband“ verordnen. Umgehend wurde diese Form von den Verbänden der Religionslehrkräfte abgelehnt, was nach einer aktuellen Umfrage auch der Meinung der praktizierenden Lehrer:innen entspricht, die sich mit großer Mehrheit für einen konfessionell getrennten RU aussprechen. Dass es dementgegen in unserer inzwischen nachchristlichen Gesellschaft die gleichsam letzte Chance sei, durch einen gemeinsamen christlich ökumenischen Religionsunterricht das christliche Profil im schulischen Bildungsgeschehen zu erhalten und damit zu verhindern, dass ein konfessioneller Religionsunterricht wie bisher schließlich ersatzlos von einem religionskundlich-ethischen Unterricht abgelöst werde, ist Anliegen und religionspädagogisches Vermächtnis des Artikels.