Jörg Kleis:非洲区域共同体法院及其对大陆一体化的贡献。

H. Sippel
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Nach dem einleitenden Kapitel, in dem der Verfasser seine Untersuchungsmethode vor‐ stellt und mit Hinweis auf den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg darlegt, dass die Rechtsprechung eines gemeinschaftlichen internationalen Spruchkörpers sehr wohl zur regionalen Integration beiträgt, verfolgt er im zweiten Abschnitt die Entwicklung der regionalen Integration in Afrika in ökonomischer, politischer und rechtlicher Hinsicht am für seine Doktorschrift zentralen Beispiel der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of West African States – ECOWAS), der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community – SADC) sowie der Ost‐ afrikanischen Gemeinschaft (East African Community – EAC). Diese internationalen Orga‐ nisationen errichteten mit dem Gerichtshof der ECOWAS (Community Court of Justice) im nigerianischen Abuja, dem SADC-Gerichtshof (SADC Tribunal) im namibischen Windhoek und dem Ostafrikanischen Gerichtshof (East African Court of Justice) im tansanischen Arusha Gemeinschaftsgerichte, deren Personal, Verwaltung und finanzielle Ausstattung Ge‐ genstand des dritten Kapitels sind. In den nachfolgenden fünf Abschnitten behandelt der Verfasser ausführlich wesentliche Probleme, denen Gemeinschaftsgerichte im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit aus‐ gesetzt sind. So vermitteln etwa die Frage der anzuwendenden Gerichtssprache und der Hinweis auf unterschiedliche Methoden der Entscheidungsfindung Einblicke in verschie‐ denartige afrikanische Rechtskulturen. Breiten Raum nimmt die Erörterung der in interna‐ tionalen Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Gemeinschaftsgerichte und die dazu er‐ lassenen wegweisenden Gerichtsentscheidungen ein, welche der Verfasser ebenso vorstellt und analysiert wie einzelne gemeinschaftsgerichtliche Urteile zur Anwendung und Ausle‐ gung von Gemeinschaftsrecht. Auffällig sei dabei, dass bei allen untersuchten Wirtschafts‐ gemeinschaften nicht selten nationale Befindlichkeiten einzelner afrikanischer Staaten eine eigentlich auch in rechtlicher Hinsicht angestrebte regionale Integration beeinträchtigen. Dies führe bisweilen sogar zur Missachtung von gemeinschaftsgerichtlichen Entscheidun‐ gen durch Mitgliedstaaten, ein Umstand, den der Verfasser als besonders integrationswidri‐ ges Verhalten erachtet und ihn veranlasst, in Anlehnung an Regelungen der Europäischen 131","PeriodicalId":121115,"journal":{"name":"Recht in Afrika","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Jörg Kleis: African Regional Community Courts and their Contribution to Continental Integration.\",\"authors\":\"H. 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摘要

在其2016年的德国柏林自由大学法律学系安吉‐nommenen法人尔格正在写我的论文圆形问题对非洲国家建立集体参与国家法庭为区域一体化提供财富.开头一章后,作者‐前的调查,并与法庭注意到卢森堡欧洲联盟、国际Spruchkörpers新的集体的判决很可能有助于促进区域一体化,它在第二节发展非洲的区域一体化经济,政治和法律方面的日Doktorschrift中央例子西非经济货币联盟(经济社区《西部非洲的美国——西非经共体)、南部非洲发展共同体(南方非洲发展社区——非洲共同体(南部非洲共同体)、东海‐东非洲社区EAC) .”这些国际Orga‐nisationen建立西非经共体与法庭(社区法院of正义)在尼日利亚阿布贾纳米比亚Windhoek SADC-Gerichtshof(南部非洲共同体)在法庭的正义之东非洲和东非法院(法院)在坦桑尼亚阿鲁沙不甘示弱Gemeinschaftsgerichte有工作人员,行政和财政提供通用电气‐genstand第三章是.在今后的5节对作者详细的重要问题Gemeinschaftsgerichte根据自身rechtsprechenden活动从‐加注,.比如传达法律问题Gerichtssprache会出现不同的方法上给出决策verschie‐denartige非洲Rechtskulturen .宽阔的空间正在举行讨论小道‐tionalen Gemeinschaftsgerichte合同规定的职责和让他‐lassenen为德国的法院裁决,宪法的起草者哪个一样介绍和分析了个别gemeinschaftsgerichtliche判决应用和Ausle‐强奸的Gemeinschaftsrecht .明显的方式是所有调查经济‐社区很少国家脆弱的非洲国家个别的影响其实也在法律方面的区域整合.这带有时甚至以不尊重gemeinschaftsgerichtlichen Entscheidun‐基因通过会员国、作者的情形尤为integrationswidri‐更认为行为和促使他特地安排欧洲131
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Jörg Kleis: African Regional Community Courts and their Contribution to Continental Integration.
In seiner 2016 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ange‐ nommenen juristischen Dissertation befasst sich Jörg Kleis mit der Frage, welchen Beitrag die von afrikanischen Staaten errichteten gemeinschaftlichen Gerichtshöfe zur regionalen Integration der teilnehmenden Staaten zu leisten vermögen. Nach dem einleitenden Kapitel, in dem der Verfasser seine Untersuchungsmethode vor‐ stellt und mit Hinweis auf den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg darlegt, dass die Rechtsprechung eines gemeinschaftlichen internationalen Spruchkörpers sehr wohl zur regionalen Integration beiträgt, verfolgt er im zweiten Abschnitt die Entwicklung der regionalen Integration in Afrika in ökonomischer, politischer und rechtlicher Hinsicht am für seine Doktorschrift zentralen Beispiel der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of West African States – ECOWAS), der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (Southern African Development Community – SADC) sowie der Ost‐ afrikanischen Gemeinschaft (East African Community – EAC). Diese internationalen Orga‐ nisationen errichteten mit dem Gerichtshof der ECOWAS (Community Court of Justice) im nigerianischen Abuja, dem SADC-Gerichtshof (SADC Tribunal) im namibischen Windhoek und dem Ostafrikanischen Gerichtshof (East African Court of Justice) im tansanischen Arusha Gemeinschaftsgerichte, deren Personal, Verwaltung und finanzielle Ausstattung Ge‐ genstand des dritten Kapitels sind. In den nachfolgenden fünf Abschnitten behandelt der Verfasser ausführlich wesentliche Probleme, denen Gemeinschaftsgerichte im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit aus‐ gesetzt sind. So vermitteln etwa die Frage der anzuwendenden Gerichtssprache und der Hinweis auf unterschiedliche Methoden der Entscheidungsfindung Einblicke in verschie‐ denartige afrikanische Rechtskulturen. Breiten Raum nimmt die Erörterung der in interna‐ tionalen Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Gemeinschaftsgerichte und die dazu er‐ lassenen wegweisenden Gerichtsentscheidungen ein, welche der Verfasser ebenso vorstellt und analysiert wie einzelne gemeinschaftsgerichtliche Urteile zur Anwendung und Ausle‐ gung von Gemeinschaftsrecht. Auffällig sei dabei, dass bei allen untersuchten Wirtschafts‐ gemeinschaften nicht selten nationale Befindlichkeiten einzelner afrikanischer Staaten eine eigentlich auch in rechtlicher Hinsicht angestrebte regionale Integration beeinträchtigen. Dies führe bisweilen sogar zur Missachtung von gemeinschaftsgerichtlichen Entscheidun‐ gen durch Mitgliedstaaten, ein Umstand, den der Verfasser als besonders integrationswidri‐ ges Verhalten erachtet und ihn veranlasst, in Anlehnung an Regelungen der Europäischen 131
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