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Inkongruente Gewinnausschüttung anstelle einer Kaufpreiszahlung
Das FG Köln hält es für zulässig, dass bei dem Verkauf von GmbH-Anteilen an einen Mitgesellschafter ein Teil der Kaufpreiszahlung durch eine inkongruente Gewinnausschüttung der GmbH zugunsten des Verkäufers ersetzt wird. Die dafür gebotene Begründung vermag nicht zu überzeugen, zumal das FG sich nicht mit der Frage auseinandersetzt, ob anstelle der zivilrechtlichen Gestaltung der wirtschaftliche Gehalt für die Besteuerung maßgeblich sein müsste. Nicht angesprochen wird zudem der Gesichtspunkt, dass nicht nur für den Verkäufer der Anteile ein Teil des Kaufpreises in Dividende, sondern zudem für den Käufer ein höherer, nicht sofort abziehbarer Kaufpreis durch einen sofort steuerlich wirksamen Verzicht auf Dividenden ersetzt worden ist.