{"title":"护士和护士的股份吸毒","authors":"Elisabeth Staudegger","doi":"10.25364/1.2:2015.1.4","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Presseunternehmen nutzen neben den Printmedien durchwegs auch die Moglichkeit, im Internet prasent zu sein. Dabei wird LeserInnen haufig angeboten, Kommentare zu Artikeln abzugeben oder auch eigene Beitrage auf die Plattform hochzuladen. Das wirft die Frage auf, inwieweit Medienunternehmen als PlattformbetreiberInnen fur diese Inhalte Dritter haften. Das Thema „Medieninhaberschaft und Providerprivilegierung“ wurde in mehreren hochstgerichtlichen Entscheidungen bereits behandelt, die allerdings (zT wohl aufgrund zeitlicher Nahe) nicht aufeinander Bezug nehmen. Der folgende Beitrag klart die Rechtslage auf Basis des osterr Rechts, stellt die einschlagige Rechtsprechung des EuGH und OGH dar und gibt unter Berucksichtigung von Lehrmeinungen eine Antwort auf die oben gestellte Frage. Normen: EC-RL 2000/31/EG: Art 14, ECG: § 16; MedienG: § 1 Abs 1 Z 5a lit b, § 1 Abs 1 Z 8 lit c und d; §§ 6 ff.","PeriodicalId":258698,"journal":{"name":"Austrian Law Journal","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Haftungsprivilegierung des Hostproviders oder Medieninhaberschaft – tertium non datur\",\"authors\":\"Elisabeth Staudegger\",\"doi\":\"10.25364/1.2:2015.1.4\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Presseunternehmen nutzen neben den Printmedien durchwegs auch die Moglichkeit, im Internet prasent zu sein. Dabei wird LeserInnen haufig angeboten, Kommentare zu Artikeln abzugeben oder auch eigene Beitrage auf die Plattform hochzuladen. Das wirft die Frage auf, inwieweit Medienunternehmen als PlattformbetreiberInnen fur diese Inhalte Dritter haften. Das Thema „Medieninhaberschaft und Providerprivilegierung“ wurde in mehreren hochstgerichtlichen Entscheidungen bereits behandelt, die allerdings (zT wohl aufgrund zeitlicher Nahe) nicht aufeinander Bezug nehmen. Der folgende Beitrag klart die Rechtslage auf Basis des osterr Rechts, stellt die einschlagige Rechtsprechung des EuGH und OGH dar und gibt unter Berucksichtigung von Lehrmeinungen eine Antwort auf die oben gestellte Frage. Normen: EC-RL 2000/31/EG: Art 14, ECG: § 16; MedienG: § 1 Abs 1 Z 5a lit b, § 1 Abs 1 Z 8 lit c und d; §§ 6 ff.\",\"PeriodicalId\":258698,\"journal\":{\"name\":\"Austrian Law Journal\",\"volume\":\"8 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"1900-01-01\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Austrian Law Journal\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.25364/1.2:2015.1.4\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Austrian Law Journal","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.25364/1.2:2015.1.4","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Haftungsprivilegierung des Hostproviders oder Medieninhaberschaft – tertium non datur
Presseunternehmen nutzen neben den Printmedien durchwegs auch die Moglichkeit, im Internet prasent zu sein. Dabei wird LeserInnen haufig angeboten, Kommentare zu Artikeln abzugeben oder auch eigene Beitrage auf die Plattform hochzuladen. Das wirft die Frage auf, inwieweit Medienunternehmen als PlattformbetreiberInnen fur diese Inhalte Dritter haften. Das Thema „Medieninhaberschaft und Providerprivilegierung“ wurde in mehreren hochstgerichtlichen Entscheidungen bereits behandelt, die allerdings (zT wohl aufgrund zeitlicher Nahe) nicht aufeinander Bezug nehmen. Der folgende Beitrag klart die Rechtslage auf Basis des osterr Rechts, stellt die einschlagige Rechtsprechung des EuGH und OGH dar und gibt unter Berucksichtigung von Lehrmeinungen eine Antwort auf die oben gestellte Frage. Normen: EC-RL 2000/31/EG: Art 14, ECG: § 16; MedienG: § 1 Abs 1 Z 5a lit b, § 1 Abs 1 Z 8 lit c und d; §§ 6 ff.