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Der Umgang mit nicht nuklearen Massenvernichtungswaffen. Politische, strategische und technische Fragen der Abwehr, Verifikation und Vernichtung
Chemische und biologische Kampfmittel sind völkerrechtlich geächtete Massenvernichtungswaffen. Sie wurden in der Ära des Kalten Krieges massenhaft produziert und weiterentwickelt, während die Rüstungskontrolle ihr Hauptaugenmerk primär auf die nuklearen Waffensysteme richtete. Die Biound Toxin-Waffenkonvention und die Chemiewaffenkonvention stellen die ersten internationalen Abrüstungsregime dar, die eine komplette Vernichtung der vorhandenen nicht nuklearen Massenvernichtungswaffen (MVW) vorsehen. Nicht nur aufgrund der Natur der Kampfstoffe weisen die beiden Konventionen erhebliche Differenzen auf. Ihre Vernichtung und Verifikation werden die internationale Staatengemeinschaft noch in naher Zukunft beschäftigen. Mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes gelangte die Proliferation chemischer und biologischer Waffen in den Fokus sicherheitspolitischer Überwachungsbemühungen. Vorhandene Bestände in instabilen Staaten und ihre mögliche Nutzung durch nichtstaatliche Akteure für terroristische oder kriminelle Aktivitäten sind neue Herausforderungen für Verantwortungsträger im Bereich der Sicherheit.