{"title":"是病了还是犯罪?根据最近关于执法的法律,精神病鉴定科的观点和情况","authors":"Jürgen Müller","doi":"10.5771/9783748922186-129","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie ist in den letzten Jahren kritisch betrachtet worden. Nicht zuletzt der Fall Mollath hat dazu veranlasst, sich mit der Frage, wie kommt man denn in die forensische Psychiatrie und vor allen Dingen, wie kommt man wieder heraus, zu beschäftigen. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung, bezeichnete die Forensische Psychiatrie –recht plakativ, doch eben zu Unrecht gar als die Dunkelkammer des Rechts. Mit der öffentlichen Auseinandersetzung um den Fall Mollath und den dadurch zumindest mit angestoßenen Überlegungen zur Novellierung des Rechts der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus erreichte eine Entwicklung ihren Höhepunkt, die die Frage aufwarf, ob ein inzwischen beinahe ein Jahrhundert altes Maßregelkonzept noch zeitgemäß sein kann. Ist die Verbindung der Maßregelzwecke von Besserung und Sicherung angesichts gegenwärtiger Überlegungen zu Patientenautonomie, unseres Wissens um die Behandelbarkeit psychischer Störungen und über das Riskomanagement überhaupt noch angemessen (Müller 2019c)? Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach den §§ 63 und 64 StGB steht im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere dann, wenn sich Zwischenfälle ereignen, die die Sicherheit der Öffentlichkeit gefährden können. Wenn beispielsweise Patienten fliehen, ausbrechen oder gar I.","PeriodicalId":215954,"journal":{"name":"Das sogenannte Böse","volume":"33 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-11-16","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Krank oder kriminell? Stand und Perspektive der Forensischen Psychiatrie angesichts der jüngsten rechtlichen Vorgaben für den Maßregelvollzug\",\"authors\":\"Jürgen Müller\",\"doi\":\"10.5771/9783748922186-129\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie ist in den letzten Jahren kritisch betrachtet worden. Nicht zuletzt der Fall Mollath hat dazu veranlasst, sich mit der Frage, wie kommt man denn in die forensische Psychiatrie und vor allen Dingen, wie kommt man wieder heraus, zu beschäftigen. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung, bezeichnete die Forensische Psychiatrie –recht plakativ, doch eben zu Unrecht gar als die Dunkelkammer des Rechts. Mit der öffentlichen Auseinandersetzung um den Fall Mollath und den dadurch zumindest mit angestoßenen Überlegungen zur Novellierung des Rechts der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus erreichte eine Entwicklung ihren Höhepunkt, die die Frage aufwarf, ob ein inzwischen beinahe ein Jahrhundert altes Maßregelkonzept noch zeitgemäß sein kann. Ist die Verbindung der Maßregelzwecke von Besserung und Sicherung angesichts gegenwärtiger Überlegungen zu Patientenautonomie, unseres Wissens um die Behandelbarkeit psychischer Störungen und über das Riskomanagement überhaupt noch angemessen (Müller 2019c)? Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach den §§ 63 und 64 StGB steht im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere dann, wenn sich Zwischenfälle ereignen, die die Sicherheit der Öffentlichkeit gefährden können. Wenn beispielsweise Patienten fliehen, ausbrechen oder gar I.\",\"PeriodicalId\":215954,\"journal\":{\"name\":\"Das sogenannte Böse\",\"volume\":\"33 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2020-11-16\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Das sogenannte Böse\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.5771/9783748922186-129\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Das sogenannte Böse","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.5771/9783748922186-129","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Krank oder kriminell? Stand und Perspektive der Forensischen Psychiatrie angesichts der jüngsten rechtlichen Vorgaben für den Maßregelvollzug
Die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie ist in den letzten Jahren kritisch betrachtet worden. Nicht zuletzt der Fall Mollath hat dazu veranlasst, sich mit der Frage, wie kommt man denn in die forensische Psychiatrie und vor allen Dingen, wie kommt man wieder heraus, zu beschäftigen. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung, bezeichnete die Forensische Psychiatrie –recht plakativ, doch eben zu Unrecht gar als die Dunkelkammer des Rechts. Mit der öffentlichen Auseinandersetzung um den Fall Mollath und den dadurch zumindest mit angestoßenen Überlegungen zur Novellierung des Rechts der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus erreichte eine Entwicklung ihren Höhepunkt, die die Frage aufwarf, ob ein inzwischen beinahe ein Jahrhundert altes Maßregelkonzept noch zeitgemäß sein kann. Ist die Verbindung der Maßregelzwecke von Besserung und Sicherung angesichts gegenwärtiger Überlegungen zu Patientenautonomie, unseres Wissens um die Behandelbarkeit psychischer Störungen und über das Riskomanagement überhaupt noch angemessen (Müller 2019c)? Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach den §§ 63 und 64 StGB steht im Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere dann, wenn sich Zwischenfälle ereignen, die die Sicherheit der Öffentlichkeit gefährden können. Wenn beispielsweise Patienten fliehen, ausbrechen oder gar I.