彼得·洪贝勒:一部非洲阅读和写作的书,提供了比较的评论。

U. Karpen
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Das überrascht den deutschen Leser, nimmt er doch – durchaus zu Recht – an, dass die rechtliche Kraft der meisten afrikani‐ schen Verfassungen gering entwickelt ist, dass die Normen im besten Falle nicht beachtet, im schlimmsten Fall so augenfällig konterkariert werden – etwa der Parlamentarismus, die Meinungsfreiheit usw. –, dass es den „Verfassungsstaat“ geradezu desavouiert. Verfas‐ sungsrecht und Verfassungswirklichkeit klaffen nirgendwo in der Welt so weit auseinander wie in vielen afrikanischen Staaten. Das sieht der Verfasser natürlich in voller Klarheit und geißelt diese Entwicklung. Gleichwohl ist es richtig, dass viele afrikanische Staaten, auch die failing oder gar failed states, sprachlich und literarisch – wie der Verfasser schreibt – „schöne“ Verfassungstexte haben, die historisch, psychologisch, pädagogisch in die Tiefe gehen, nicht zuletzt deshalb, weil sie auf dem Rechtsstoff von seit Jahrhunderten ent‐ wickelten Verfassungen aufbauen (USA, Frankreich usw.) und deren Gedankengut aufneh‐ men. Die Texte „schreiben ab“, „plagiieren“ (S. 11) und tragen so zum Reichtum der vor‐ handenen Staatsgrundgesetze bei. Der Verfasser geht sogar so weit, wiederholt festzustel‐ len, in dieser Perspektive könne die Verfassungslehre weltweit von den afrikanischen Ver‐ fassungen, die alle in jüngster Zeit entstanden sind, „lernen: Lernen von Afrika“ (S. 12). Diesen Gedankengang, die Verfassungsvergleichung könne als eine (weltweite) Wissen‐ schaftsdisziplin auf unterschiedlich entwickelten und bewährten Verfassungen(z.B. auch auf afrikanischen) aufbauen, hat Häberle in dem Begriff der „Textstufen“ zusammengefasst und in der Verfassungslehre in Deutschland und Europa zu Anerkennung und Ansehen ge‐ 127","PeriodicalId":121115,"journal":{"name":"Recht in Afrika","volume":"1 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"1900-01-01","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Peter Häberle: Ein afrikanisches Verfassungs- und Lesebuch – mit vergleichender Kommentierung.\",\"authors\":\"U. 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摘要

作者是德国境内最著名的科学家的世界宪法‐不仅让全球Verfassungslehre无核世界眼通过其发展的‐gelmäßig》调查.往上爬他善于Verfassungslehre作为“Kul‐turwissenschaft”,所以认为挤出了Staatsverfassung rechtswissenschaftli‐雪儿,不仅从kunstwissenschaftlicher(赞美诗和象征!),法国文学histo‐rischer和politikwissenschaftlicher角度.他做的一个多学科来看看德国宪法,然后与“欧洲宪法‐教义”(在2016年8 .出版,发行量和马可福音Kotzur)发表了许多Beiträ‐通用电气以“拉美Verfassungslehre”导向转向,转向去一个非洲Verfassungslehre”.德国读者惊讶,但他也说,自己有通知说,大多数人的法律力量afrikani‐schen宪法低开发标准,最佳设计不会受到重视,最坏的情况会变得如此之明显强劲——比如言论自由,议会制等.政策,“全国性”简直是desavouiert .Verfas‐sungsrecht和Verfassungswirklichkeit,很高,在世界上都有很大的差别就像在许多非洲国家.作者清楚地看到了这一点,并批评了这一结果。但是的确是许多非洲国家也failing甚至能量的美国语言上和literarisch -作者写道,“历史上、心理上有着很好的“Verfassungstexte室内深入,尤其是因为Rechtsstoff从几个世纪以来的‐图纸宪法建立(美国、法国等.)及其思想aufneh‐mib .文章“写”,“plagiieren”(11页)和穿成了财富前‐handenen Staatsgrundgesetze在.这作者甚至一再festzustel‐列尼,在这个角度,可能Verfassungslehre从世界各地的非洲的‐以所有最近发生的“学习:学习”(第12页).由非洲这个思路Verfassungsvergleichung可以看成全球知‐schaftsdisziplin发达和最佳宪法在不同(比如.也是非洲)为基础,使得Häberle " Textstufen "这一概念进行深刻总结Verfassungslehre看德国和欧洲的承认和通用电气‐127
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Peter Häberle: Ein afrikanisches Verfassungs- und Lesebuch – mit vergleichender Kommentierung.
Der Verfasser ist der bekannteste deutsche Wissenschaftler, der Verfassungen weltweit ver‐ gleicht, damit eine globale Verfassungslehre angestoßen hat und ihre Entwicklung durch re‐ gelmäßig erscheinende Untersuchungen vorantreibt. Er versteht Verfassungslehre als „Kul‐ turwissenschaft“, betrachtet also die Staatsverfassung nicht nur aus rechtswissenschaftli‐ cher, sondern auch aus literarischer, kunstwissenschaftlicher (Hymne und Symbole!), histo‐ rischer und politikwissenschaftlicher Perspektive. Er begann mit einem multidisziplinären Blick auf die deutsche Verfassung, befasste sich dann mit der „Europäischen Verfassungs‐ lehre“ (2016 in der 8. Auflage erschienen, mit Markus Kotzur), veröffentlichte viele Beiträ‐ ge zur „Lateinamerikanischen Verfassungslehre“ und wendet sich – nach Vorarbeiten – eben einer „Afrikanischen Verfassungslehre“ zu. Das überrascht den deutschen Leser, nimmt er doch – durchaus zu Recht – an, dass die rechtliche Kraft der meisten afrikani‐ schen Verfassungen gering entwickelt ist, dass die Normen im besten Falle nicht beachtet, im schlimmsten Fall so augenfällig konterkariert werden – etwa der Parlamentarismus, die Meinungsfreiheit usw. –, dass es den „Verfassungsstaat“ geradezu desavouiert. Verfas‐ sungsrecht und Verfassungswirklichkeit klaffen nirgendwo in der Welt so weit auseinander wie in vielen afrikanischen Staaten. Das sieht der Verfasser natürlich in voller Klarheit und geißelt diese Entwicklung. Gleichwohl ist es richtig, dass viele afrikanische Staaten, auch die failing oder gar failed states, sprachlich und literarisch – wie der Verfasser schreibt – „schöne“ Verfassungstexte haben, die historisch, psychologisch, pädagogisch in die Tiefe gehen, nicht zuletzt deshalb, weil sie auf dem Rechtsstoff von seit Jahrhunderten ent‐ wickelten Verfassungen aufbauen (USA, Frankreich usw.) und deren Gedankengut aufneh‐ men. Die Texte „schreiben ab“, „plagiieren“ (S. 11) und tragen so zum Reichtum der vor‐ handenen Staatsgrundgesetze bei. Der Verfasser geht sogar so weit, wiederholt festzustel‐ len, in dieser Perspektive könne die Verfassungslehre weltweit von den afrikanischen Ver‐ fassungen, die alle in jüngster Zeit entstanden sind, „lernen: Lernen von Afrika“ (S. 12). Diesen Gedankengang, die Verfassungsvergleichung könne als eine (weltweite) Wissen‐ schaftsdisziplin auf unterschiedlich entwickelten und bewährten Verfassungen(z.B. auch auf afrikanischen) aufbauen, hat Häberle in dem Begriff der „Textstufen“ zusammengefasst und in der Verfassungslehre in Deutschland und Europa zu Anerkennung und Ansehen ge‐ 127
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