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Über private Selbstregulierung, Verbandsprivilegien und die Rechtfertigung von Wettbewerbsbeschränkungen durch nicht-wirtschaftliche Ziele
Zusammenfassung Das vom Unionskartellrecht intendierte Wettbewerbsprinzip ist als Funktionsvoraussetzung der Privatautonomie der Marktteilnehmer von zentraler Bedeutung für die Privatrechtsgesellschaft. Dieser Aspekt zeigt sich auch in den rechtlichen Erwägungen im jüngst ergangenen ISU-Urteil des EuG. Die Entscheidung verdeutlicht ebenso, dass im Rahmen des Unionskartellrecht nicht nur ökonomische Effizienzaspekte als Rechtfertigung für potenziell wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen von Unternehmen berücksichtigt werden können. Der vorliegende Beitrag will nach Analyse dieser Gesichtspunkte des Urteils, überlegen inwiefern sich die Begründungslinien auf andere (aktuelle) Konstellationen innerhalb der Privatrechtsgesellschaft übertragen lassen.