{"title":"在线媒体Persönlichkeitsrechtsschutz和国际管辖权注的Schlussanträgen信Cruz Villalón中庭长C-509/09和C-161/10 (eDate广告有限公司针对X (C-509/09)和奥利维尔的马丁内斯,罗伯特·马丁内斯对SociétéMGN有限公司(C-161/10))","authors":"T. Thiede","doi":"10.1515/GPR.2011.8.5.259","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"konsequenter, den Kostenerstattungsanspruch des Käufers auf einer zweiten Stufe auch dann ungekürzt zu gewähren, wenn die Ausund Neueinbaukosten den Wert der Kaufsache erheblich übersteigen. Da die Richtlinie nach dem Urteil des EuGH eine etwaige Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs des Käufers auch nicht zwingend gebietet, sondern eine solche lediglich „nicht ausschließt“, könnte diese Lösung auch durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte bzw. Gesetzgeber umgesetzt werden.","PeriodicalId":273842,"journal":{"name":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","volume":"50 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2011-10-24","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"1","resultStr":"{\"title\":\"Online Medien, Persönlichkeitsrechtsschutz und Internationale Zuständigkeit Anmerkung zu den Schlussanträgen des GA Cruz Villalón in den Rechtssachen C-509/09 und C-161/10 (eDate Advertising GmbH gegen X (C-509/09) und Olivier Martinez, Robert Martinez gegen Société MGN Limited (C-161/10))\",\"authors\":\"T. Thiede\",\"doi\":\"10.1515/GPR.2011.8.5.259\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"konsequenter, den Kostenerstattungsanspruch des Käufers auf einer zweiten Stufe auch dann ungekürzt zu gewähren, wenn die Ausund Neueinbaukosten den Wert der Kaufsache erheblich übersteigen. Da die Richtlinie nach dem Urteil des EuGH eine etwaige Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs des Käufers auch nicht zwingend gebietet, sondern eine solche lediglich „nicht ausschließt“, könnte diese Lösung auch durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte bzw. Gesetzgeber umgesetzt werden.\",\"PeriodicalId\":273842,\"journal\":{\"name\":\"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht\",\"volume\":\"50 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2011-10-24\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"1\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1515/GPR.2011.8.5.259\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/GPR.2011.8.5.259","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Online Medien, Persönlichkeitsrechtsschutz und Internationale Zuständigkeit Anmerkung zu den Schlussanträgen des GA Cruz Villalón in den Rechtssachen C-509/09 und C-161/10 (eDate Advertising GmbH gegen X (C-509/09) und Olivier Martinez, Robert Martinez gegen Société MGN Limited (C-161/10))
konsequenter, den Kostenerstattungsanspruch des Käufers auf einer zweiten Stufe auch dann ungekürzt zu gewähren, wenn die Ausund Neueinbaukosten den Wert der Kaufsache erheblich übersteigen. Da die Richtlinie nach dem Urteil des EuGH eine etwaige Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs des Käufers auch nicht zwingend gebietet, sondern eine solche lediglich „nicht ausschließt“, könnte diese Lösung auch durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte bzw. Gesetzgeber umgesetzt werden.