{"title":"理解需要才能理解需要框架","authors":"B. Hildenbrand","doi":"10.1515/SOSI-2017-0011","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Zusammenfassung Am Fallbeispiel einer Inobhutnahme wird gezeigt, dass verantwortliche Akteure der Jugendhilfe nicht nur gesetzliche Vorgaben ignorieren, sondern auch keine Einschätzungen der vorliegenden Fallthematik vorlegen. Diese überlassen sie der Medizin. Es wird festgestellt, dass die mit dem Fall befassten Fachleute mit den Eltern des in Obhut genommenen Kindes nicht in Kontakt getreten sind. Es fanden also seitens des Jugendamts weder Prozesse der Verständigung noch solche des Verstehens statt. Diese Konzepte werden unter Rückgriff auf sozialphänomenologische Abhandlungen (Bernhard Waldenfels) erläutert, ergänzt um den Rahmenbegriff bei Erving Goffman. Zur Verdeutlichung und Erhärtung der hier vorgetragenen Hypothese werden Kontrastbeispiele aus einem anderen Handlungsfeld (Notfallmedizin) und anderen Jugendämtern herangezogen. Der Frage nach der Fachlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland kann aus Platzgründen nicht explizit nachgegangen werden, sie beantwortet sich anhand der Fallbeispiele von selbst. Fazit: Ohne Verständigung und Verstehen schlägt Kinderschutz in Gewalt um. Aus dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt „Wissenschaftliche Unterstützung professioneller Handlungsfelder im Umgang mit Kindeswohlgefährdung und beim Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen“.","PeriodicalId":110821,"journal":{"name":"Sozialer Sinn","volume":"18 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2017-01-26","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"2","resultStr":"{\"title\":\"Verstehen braucht Verständigung – Verständigung braucht Rahmung\",\"authors\":\"B. Hildenbrand\",\"doi\":\"10.1515/SOSI-2017-0011\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Am Fallbeispiel einer Inobhutnahme wird gezeigt, dass verantwortliche Akteure der Jugendhilfe nicht nur gesetzliche Vorgaben ignorieren, sondern auch keine Einschätzungen der vorliegenden Fallthematik vorlegen. Diese überlassen sie der Medizin. Es wird festgestellt, dass die mit dem Fall befassten Fachleute mit den Eltern des in Obhut genommenen Kindes nicht in Kontakt getreten sind. Es fanden also seitens des Jugendamts weder Prozesse der Verständigung noch solche des Verstehens statt. Diese Konzepte werden unter Rückgriff auf sozialphänomenologische Abhandlungen (Bernhard Waldenfels) erläutert, ergänzt um den Rahmenbegriff bei Erving Goffman. Zur Verdeutlichung und Erhärtung der hier vorgetragenen Hypothese werden Kontrastbeispiele aus einem anderen Handlungsfeld (Notfallmedizin) und anderen Jugendämtern herangezogen. Der Frage nach der Fachlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland kann aus Platzgründen nicht explizit nachgegangen werden, sie beantwortet sich anhand der Fallbeispiele von selbst. Fazit: Ohne Verständigung und Verstehen schlägt Kinderschutz in Gewalt um. Aus dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt „Wissenschaftliche Unterstützung professioneller Handlungsfelder im Umgang mit Kindeswohlgefährdung und beim Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen“.\",\"PeriodicalId\":110821,\"journal\":{\"name\":\"Sozialer Sinn\",\"volume\":\"18 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2017-01-26\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"2\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Sozialer Sinn\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.1515/SOSI-2017-0011\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Sozialer Sinn","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.1515/SOSI-2017-0011","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Zusammenfassung Am Fallbeispiel einer Inobhutnahme wird gezeigt, dass verantwortliche Akteure der Jugendhilfe nicht nur gesetzliche Vorgaben ignorieren, sondern auch keine Einschätzungen der vorliegenden Fallthematik vorlegen. Diese überlassen sie der Medizin. Es wird festgestellt, dass die mit dem Fall befassten Fachleute mit den Eltern des in Obhut genommenen Kindes nicht in Kontakt getreten sind. Es fanden also seitens des Jugendamts weder Prozesse der Verständigung noch solche des Verstehens statt. Diese Konzepte werden unter Rückgriff auf sozialphänomenologische Abhandlungen (Bernhard Waldenfels) erläutert, ergänzt um den Rahmenbegriff bei Erving Goffman. Zur Verdeutlichung und Erhärtung der hier vorgetragenen Hypothese werden Kontrastbeispiele aus einem anderen Handlungsfeld (Notfallmedizin) und anderen Jugendämtern herangezogen. Der Frage nach der Fachlichkeit der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland kann aus Platzgründen nicht explizit nachgegangen werden, sie beantwortet sich anhand der Fallbeispiele von selbst. Fazit: Ohne Verständigung und Verstehen schlägt Kinderschutz in Gewalt um. Aus dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt „Wissenschaftliche Unterstützung professioneller Handlungsfelder im Umgang mit Kindeswohlgefährdung und beim Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen“.