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Beihilfe kraft Organisationszugehörigkeit? Überlegungen zum Problem der Mordbeihilfe in Konzentrationslagern
Bei so aufsehenerregenden Fällen, die berechtigte emotionale Reaktionen in der Gesellschaft hervorrufen und deren politische Bedeutung kaum zu überschätzen ist, scheinen „rein“ strafrechtsdogmatisch orientierte Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Denn die wissenschaftlichen Ergebnisse können rasch entweder als „politische“ Stellungnahme oder als unsensibler und realitätsfremder Dogmatismus desavouiert werden. Über die hier noch näher zu besprechende Bestätigung der Verurteilung von Oskar Gröning hat sich beispielsweise der Strafrechtslehrer Safferling ausdrücklich folgendermaßen geäußert: „jede andere Entscheidung wäre politisch einem Skandal gleichgekommen“.1 Dies sind tatsächlich auf den ersten Blick keine optimalen Bedingungen, Thesen über die Konturen der Beihilfe A.