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Diversity: Beyond Recognition in Bosnia and Refusal in France
Soweit sie als Bereicherung angesehen wird, stellt Vielfalt eine notwendige Bedingung fur das Schaffen einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft dar. Wenn sie jedoch nur partiell anerkannt wird und einige Gruppen von der Teilnahme an den offentlichen Angelegenheiten ausgeschlossen sind, erscheint Vielfalt eher als Bedrohung. Die recht gegensatzlichen Beispiele von Bosnien-Herzegowina einerseits, Frankreich andererseits sollen hier als Beispiel dienen. In Bosnien-Herzegowina ist die verfassungsrechtliche Anerkennung der konstituierenden Volker auf die drei ethnischen Gruppen von Serben, Kroaten und Bosniaken beschrankt. Die sogenannten „Anderen“ sind insbesondere im Haus der Volker und in der Prasidentschaft nicht vertreten. In Frankreich stehen die traditionelle Irrelevanz von Vielfaltigkeit und das Konzept der universalistischen Staatsburgerlichkeit fur die Ablehnung, Minderheitenrechte, regionale oder Minderheitssprachen anzuerkennen. Die so beschrankte Vielfalt macht es beiden Landern schwer, Vielfalt als Bereicherung zu konzipieren und die Gesellschaft wirklich pluralistisch zu gestalten. Dies wird illustriert durch das von Bosnien-Herzegowina noch immer nicht ausgefuhrte Urteil des EGMR im Fall Sejdic und Finci sowie die in Frankreich kontinuierlichen Kontroversen uber religiose Zeichen und die schwierige Durchsetzung einer effektiven Gleichheit von Mann und Frau.