{"title":"保密规定:保密义务受到考验!","authors":"Anke Freckmann","doi":"10.9785/kszw-2017-1-215","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Bis zum 9.6.2018 hat der deutsche Gesetzgeber Zeit die „Richtlinie über den Schutz vertraulichen Knowhows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ (RL 2016/943/EU v. 8.6.2016; sog. Geheimnisschutzrichtlinie) in das deutsche Recht umzusetzen. Unternehmen werden in die Pflicht genommen, ihr Geheimhaltungsinteresse durch konkrete Schutzmaßnahmen besonders zum Ausdruck zu bringen. Denn Unternehmen haben sog. „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ zu treffen, um den Geheimnisschutz zu erzielen. Bislang waren an die Manifestation des Geheimhaltungswillens keine überzogenenen Anforderungen gestellt. Was dies bedeutet und wie und in welchem Umfang die Verschwiegenheitsvereinbarungen auf dem Prüfstand stehen, soll der vorliegende Beitrag verdeutlichen.","PeriodicalId":267677,"journal":{"name":"Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht","volume":"11 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2017-01-26","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Geheimnisschutzrichtlinie: Verschwiegenheitsverpflichtung auf dem Prüfstand!\",\"authors\":\"Anke Freckmann\",\"doi\":\"10.9785/kszw-2017-1-215\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Bis zum 9.6.2018 hat der deutsche Gesetzgeber Zeit die „Richtlinie über den Schutz vertraulichen Knowhows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ (RL 2016/943/EU v. 8.6.2016; sog. Geheimnisschutzrichtlinie) in das deutsche Recht umzusetzen. Unternehmen werden in die Pflicht genommen, ihr Geheimhaltungsinteresse durch konkrete Schutzmaßnahmen besonders zum Ausdruck zu bringen. Denn Unternehmen haben sog. „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ zu treffen, um den Geheimnisschutz zu erzielen. Bislang waren an die Manifestation des Geheimhaltungswillens keine überzogenenen Anforderungen gestellt. Was dies bedeutet und wie und in welchem Umfang die Verschwiegenheitsvereinbarungen auf dem Prüfstand stehen, soll der vorliegende Beitrag verdeutlichen.\",\"PeriodicalId\":267677,\"journal\":{\"name\":\"Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht\",\"volume\":\"11 1\",\"pages\":\"0\"},\"PeriodicalIF\":0.0000,\"publicationDate\":\"2017-01-26\",\"publicationTypes\":\"Journal Article\",\"fieldsOfStudy\":null,\"isOpenAccess\":false,\"openAccessPdf\":\"\",\"citationCount\":\"0\",\"resultStr\":null,\"platform\":\"Semanticscholar\",\"paperid\":null,\"PeriodicalName\":\"Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht\",\"FirstCategoryId\":\"1085\",\"ListUrlMain\":\"https://doi.org/10.9785/kszw-2017-1-215\",\"RegionNum\":0,\"RegionCategory\":null,\"ArticlePicture\":[],\"TitleCN\":null,\"AbstractTextCN\":null,\"PMCID\":null,\"EPubDate\":\"\",\"PubModel\":\"\",\"JCR\":\"\",\"JCRName\":\"\",\"Score\":null,\"Total\":0}","platform":"Semanticscholar","paperid":null,"PeriodicalName":"Kölner Schrift zum Wirtschaftsrecht","FirstCategoryId":"1085","ListUrlMain":"https://doi.org/10.9785/kszw-2017-1-215","RegionNum":0,"RegionCategory":null,"ArticlePicture":[],"TitleCN":null,"AbstractTextCN":null,"PMCID":null,"EPubDate":"","PubModel":"","JCR":"","JCRName":"","Score":null,"Total":0}
Geheimnisschutzrichtlinie: Verschwiegenheitsverpflichtung auf dem Prüfstand!
Bis zum 9.6.2018 hat der deutsche Gesetzgeber Zeit die „Richtlinie über den Schutz vertraulichen Knowhows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ (RL 2016/943/EU v. 8.6.2016; sog. Geheimnisschutzrichtlinie) in das deutsche Recht umzusetzen. Unternehmen werden in die Pflicht genommen, ihr Geheimhaltungsinteresse durch konkrete Schutzmaßnahmen besonders zum Ausdruck zu bringen. Denn Unternehmen haben sog. „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ zu treffen, um den Geheimnisschutz zu erzielen. Bislang waren an die Manifestation des Geheimhaltungswillens keine überzogenenen Anforderungen gestellt. Was dies bedeutet und wie und in welchem Umfang die Verschwiegenheitsvereinbarungen auf dem Prüfstand stehen, soll der vorliegende Beitrag verdeutlichen.