{"title":"自由论与刑法的关系:预防(预防)和维系(复仇)的哲学前提","authors":"B. Ludwig","doi":"10.5771/9783748922186-305","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"In diesem Satz ist alles versammelt, was wir brauchen, um die Fragestellung des Titels meines Vortrages zu exponieren: Mit dem Bösen befinden wir uns im Themenkreis dieser Ringvorlesung, mit dem Strafen beim Thema dieses heutigen Vortrags, mit der Gerechtigkeit auf dem Felde der Philosophie – und damit auch bei der Frage nach der Freiheit des Menschen. Denn wenn wir die Handlung von jemandem als „gerecht“ oder „ungerecht“ bezeichnen, so rechnen wir sie ihr oder ihm oftmals auch zu, sagen also etwa: „Sie oder Er hat es getan, und das war ungerecht“. Und spätestens damit stellen wir dann auch die Frage, ob sie oder er auch verantwortlich für das ist, was sie oder er getan hat und es wiederum gerecht wäre, sie oder ihn ggf. dafür zu bestrafen (wenn ich im Folgenden das Maskulinum verwende, dann meine ich „der Mensch“, das Femininum stünde für „die Person“ – was hier aber meistens zu speziell wäre). Im Einzelfall ist das normalerweise unproblematisch, denn wir können sehr wohl unterscheiden zwischen solchen Handlungen, die jemand absichtlich vollzieht und für die man ihn verantwortlich machen kann (etwa: zum Kochtopf mit der heißen Suppe zu greifen) und solchen Handlungen, die er vermutlich gar nicht hätte unterlassen können, bzw. von denen wir zumindest nicht verlangen wollten, dass er sie unterlässt (den viel zu heißen Kochtopf wieder loszulassen, nachdem er ihn ergriffen hatte). Aber hierbei stellt sich sogleich die Frage, ob diese Unterscheidung letztendlich tragfähig ist. 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Was die Freiheitslehre mit der Straftheorie zu tun hat: Philosophische Voraussetzungen von Prävention (Verhinderung) und Retribution (Vergeltung)
In diesem Satz ist alles versammelt, was wir brauchen, um die Fragestellung des Titels meines Vortrages zu exponieren: Mit dem Bösen befinden wir uns im Themenkreis dieser Ringvorlesung, mit dem Strafen beim Thema dieses heutigen Vortrags, mit der Gerechtigkeit auf dem Felde der Philosophie – und damit auch bei der Frage nach der Freiheit des Menschen. Denn wenn wir die Handlung von jemandem als „gerecht“ oder „ungerecht“ bezeichnen, so rechnen wir sie ihr oder ihm oftmals auch zu, sagen also etwa: „Sie oder Er hat es getan, und das war ungerecht“. Und spätestens damit stellen wir dann auch die Frage, ob sie oder er auch verantwortlich für das ist, was sie oder er getan hat und es wiederum gerecht wäre, sie oder ihn ggf. dafür zu bestrafen (wenn ich im Folgenden das Maskulinum verwende, dann meine ich „der Mensch“, das Femininum stünde für „die Person“ – was hier aber meistens zu speziell wäre). Im Einzelfall ist das normalerweise unproblematisch, denn wir können sehr wohl unterscheiden zwischen solchen Handlungen, die jemand absichtlich vollzieht und für die man ihn verantwortlich machen kann (etwa: zum Kochtopf mit der heißen Suppe zu greifen) und solchen Handlungen, die er vermutlich gar nicht hätte unterlassen können, bzw. von denen wir zumindest nicht verlangen wollten, dass er sie unterlässt (den viel zu heißen Kochtopf wieder loszulassen, nachdem er ihn ergriffen hatte). Aber hierbei stellt sich sogleich die Frage, ob diese Unterscheidung letztendlich tragfähig ist. Wenn wir anlässlich des schmerzend-heißen Kochtopfgriffes im Grunde gar keine Wahl hatten ihn nicht wieder loszulassen: Hatten wir denn anlässlich unseres Hungers und unserer festen Überzeugung, dass