魏玛德国宪法的宪法含义

T. Herbst
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Die Annäherung an eine Antwort auf die gestellte Frage soll durch Konzentration auf Aussagen in der Nationalversammlung und auf zeitgenössische Kommentar-, Handbuchund sonstige eher dogmatisch orientierte Literatur erfolgen. Zunächst lässt sich als Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen feststellen, dass die WRV als Verfassung von ihren Schöpfern in der Nationalversammlung wie auch in der eher dogmatisch orientierten Literatur und in der Staatspraxis als Rechtsnorm betrachtet wurde. Teile der in den Richtungsstreit involvierten staatsrechtlichen Literatur sahen dies freilich anders und unterschieden etwa „Verfassung und Verfassungsrecht“ (so der Titel der einschlägigen Schrift von Rudolf Smend) oder „Verfassung im positiven Sinne“ und „Verfassungsgesetz“ (Carl Schmitt) – nur der jeweils zweite Begriff steht in diesen (im Übrigen sehr unterschiedlichen) Theorien für die Verfassung als Rechtsnorm. Diese Sichtweisen sollen aber, wie erwähnt, im Folgenden weitgehend ausgeblendet bleiben. Damit verengt sich die Beantwortung der Eingangsfrage auf die Untersuchung, was die WRV als Rechtsnorm eigentlich ausmacht. Im Zentrum des Interesses stehen dabei die Wirkungsweise und die Bindungskraft der Verfassung. Inwieweit unterscheidet sie sich hier von einfachen Gesetzen, die der Reichsgesetzgeber erlässt? Dem soll im Folgenden anhand einiger Problemfelder nachgegangen werden, die auch Gegenstand der damaligen zeitgenössischen Diskussion waren.","PeriodicalId":137149,"journal":{"name":"Aufbruch zur Demokratie","volume":"96 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2020-11-16","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Der Verfassungsbegriff der Weimarer Reichsverfassung\",\"authors\":\"T. 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摘要

如果问我去Verfassungsbegriff魏玛时期的宽松,所以当时的演出后,魏玛Reichsverfassung (WRV)其实占…你得到一个不同的答案——根据理论的不同方向在vielstimmigen Richtungsstreit的→Staatsrechtslehre那时人们询问.本文旨在回避这一话题,探讨探讨WRV的哪些宪法概念是它自己所基于的。但是这并不容易,甚至是一项不可能完成的任务,毕竟,几乎无法确定宪法的内容(以及其他法律案文)及其阐明精神的要素。通过着重国民议会上的发言和当代的读评、手写的著作以及其他面向社会的教条的文学,达到这一问题的答案。首先,WRV被视为一部宪法,其创造者在国民议会、在实践中、在更多教条的文学和实践中都被视为法律规范。阶层中Richtungsstreit staatsrechtlichen文学取阅,但不同和差异大约是看到“宪法和宪法”(彼时相关文字的鲁道夫Smend)或积极意义上的“宪法”和“Verfassungsgesetz”(Carl Schmitt),只不过这个第二名可以站在这些理论(在对不同的其余部分)为宪法Rechtsnorm .请记住,以上所说,这种说法脱不了的。这不只是回答回答什么是WRV规范。效率和粘合能力是宪法的首要关注点。这和德国议会宣判的那些简单法案有什么不同?下文会谈谈,为什么要探讨一个值得深思的问题,这也是当日讨论的主题。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Der Verfassungsbegriff der Weimarer Reichsverfassung
Fragt man nach dem Verfassungsbegriff, der in der Weimarer Zeit Anwendung fand, also nach der damaligen Vorstellung von dem, was die Weimarer Reichsverfassung (WRV) eigentlich ausmacht, dann erhält man eine Vielzahl unterschiedlicher Antworten – je nachdem, welche theoretische Richtung im vielstimmigen Richtungsstreit der →Staatsrechtslehre dieser Zeit man befragt. In diesem Beitrag soll versucht werden, abseits dieses Richtungsstreits eine Antwort darauf zu finden, welcher Verfassungsbegriff der WRV selbst zu eigen ist. Das ist freilich kein leichtes, eigentlich sogar ein unmögliches Unterfangen; lässt sich doch der Inhalt einer Verfassung (wie die Inhalte anderer Rechtstexte auch) kaum unabhängig vom Verständnis ihrer Interpreten ermitteln. Die Annäherung an eine Antwort auf die gestellte Frage soll durch Konzentration auf Aussagen in der Nationalversammlung und auf zeitgenössische Kommentar-, Handbuchund sonstige eher dogmatisch orientierte Literatur erfolgen. Zunächst lässt sich als Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen feststellen, dass die WRV als Verfassung von ihren Schöpfern in der Nationalversammlung wie auch in der eher dogmatisch orientierten Literatur und in der Staatspraxis als Rechtsnorm betrachtet wurde. Teile der in den Richtungsstreit involvierten staatsrechtlichen Literatur sahen dies freilich anders und unterschieden etwa „Verfassung und Verfassungsrecht“ (so der Titel der einschlägigen Schrift von Rudolf Smend) oder „Verfassung im positiven Sinne“ und „Verfassungsgesetz“ (Carl Schmitt) – nur der jeweils zweite Begriff steht in diesen (im Übrigen sehr unterschiedlichen) Theorien für die Verfassung als Rechtsnorm. Diese Sichtweisen sollen aber, wie erwähnt, im Folgenden weitgehend ausgeblendet bleiben. Damit verengt sich die Beantwortung der Eingangsfrage auf die Untersuchung, was die WRV als Rechtsnorm eigentlich ausmacht. Im Zentrum des Interesses stehen dabei die Wirkungsweise und die Bindungskraft der Verfassung. Inwieweit unterscheidet sie sich hier von einfachen Gesetzen, die der Reichsgesetzgeber erlässt? Dem soll im Folgenden anhand einiger Problemfelder nachgegangen werden, die auch Gegenstand der damaligen zeitgenössischen Diskussion waren.
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