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Menschenrecht auf Abtreibung? Zur Genese und Kritik eines problematischen Konstrukts
Die Diskussion über ein Menschenrecht auf Abtreibung hat durch das Urteil des Supreme Court im Fall Dobbs sowohl in den USA als auch in Europa einen kräftigen Schub erhalten, bis hin zu der Forderung des Europäischen Parlaments, es in die Charta der Grundrechte der EU aufzunehmen. Zwei Barrieren stehen der Kodifizierung eines solchen Rechts entgegen: einerseits die Menschenwürde und die Menschenrechte, die auch dem ungeborenen Kind zukommen, und andererseits die Konstitutionsbedingung des Rechtsstaates, das Verbot, die eigenen Interessen mit Gewalt durchzusetzen.