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Prozesskosten als „außergewöhnliche Belastung“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG) für eine gute Rechtsordnung durch Rechtspflege
Die Besteuerung ist für Bürger(innen) ein scharfer Eingriff, der im Rechtsstaat gehörige Grundlage und Praxis benötigt (Steuerrecht). Gesetzgeber, Vollzieher und Richter sind gefordert. Manchmal erscheinen Kapriolen. Prozesskosten mit dem Abzugsverbot unter § 33 EStG sind so ein leidiger Fall, der systematisch zu ordnen ist. Damit führt uns das scheinbar randständige Thema mit der Idee der Gerechtigkeit zum Kern jeder Rechtsund Vermögensordnung, nämlich: Wie kommt das Gute in unsere Welt?