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Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als Verfassungsgebot
Der Beitrag geht der aktuellen Frage nach, ob die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet nur ein selbstgestecktes politisches Ziel oder der Bund bereits von Verfassungs wegen zur Gewährleistung jener Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse verpflichtet ist. Hierzu sind zunächst die Aussagen des Grundgesetzes mit Blick auf die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet Untersuchungsgegenstand. Sodann unternimmt die Abhandlung den Versuch, jenes Verfassungsgebot aus dem Bundesstaatsprinzip unter Berücksichtigung bundesstaatstheoretischer und rechtsvergleichender Überlegungen abzuleiten. Der Bundesstaat ist eine Symbiose aus Einheit und Vielfalt. Daher können einheitliche Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet kein Verfassungsziel sein. Andererseits dürfte aus gesamtstaatlicher Sicht ein Auseinanderfallen der Lebensverhältnisse in den verschiedenen Ländern nur bis zu einem gewissen Grad verkraftbar sein. Der Beitrag kommt daher zu dem Schluss, dass die genannten Gegensätze der Bundesstaatlichkeit in Bezug auf die Lebensverhältnisse im Bundesgebiet mit der Forderung nach ihrer Gleichwertigkeit zum Ausgleich gebracht werden können. In Fortführung dessen wird abschließend unter Verallgemeinerung finanzverfassungsrechtlicher Überlegungen die Reichweite des Verfassungsgebots und somit die verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse näher entfaltet.