{"title":"即将进行的瑞士财政平衡调整:达成“资源强”和“资源弱”流域之间的妥协!","authors":"A. Stöckli","doi":"10.5771/9783748901174-285","DOIUrl":null,"url":null,"abstract":"Die Schweiz ist ein kleines Land, wobei zwischen den einzelnen Regionen Welten liegen. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftliche Kraft der 26 Kantone. Werden die Einkommen, Vermögen und Unternehmensgewinne zusammengerechnet, welche die einzelnen Kantone besteuern können, werden erhebliche Unterschiede sichtbar: Während auf der einen Seite des Spektrums, im Kanton Zug, pro Einwohner rund 83.500 Schweizer Franken zur Verfügung stehen, aus denen der Kanton Steuern abschöpfen kann, beträgt dieser Wert auf der anderen Seite des Spektrums, im Kanton Jura, bloss circa 22.000 Schweizer Franken.1 Der nationale Finanzausgleich, der in neuer Form im Jahr 2008 in Kraft getreten ist (NFA2), macht diese Unterschiede messbar und strebt insbesondere eine Verminderung der kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Steigerung der finanziellen Autonomie und der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone an.3 Nachdem der neue nationale Finanzausgleich (NFA) seit seinem Bestehen kaum Änderungen unterworfen war, hat das Schweizer Parlament in der ersten Jahreshälfte 2019 nun erstmals grundlegendere Justierungen daran vorgenommen. Diese Reform beruht auf dem nach 2010 und 2014 zum dritten Mal durch die Schweizer Regierung, den Bundesrat, erstellten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs sowie auf „Kompromissvorschlägen“ der Kantone. Im Vordergrund steht der Ressourcenausgleich, der in den letzten Jahren zu teilweise gehässigen Kontroversen zwischen den Kantonen geführt hat, zumal die Belastung der sogenannten „ressourcenstarken“ Kantone, die auch „Geberkantone“ genannt werden, angestiegen ist. Auswirkungen auf den nationalen Finanzausgleich zeitigt des Weiteren die „AHV-Steuervorlage“, die in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen worden ist. Es rechtfertigt sich daher, in diesem Beitrag auf die neuesten Entwicklungen des nationalen Finanzausgleichs näher einzugehen. Zunächst sind in der gebotenen Kürze die Grundlagen des nationalen Finanzausgleichs zu rekapitulieren, bevor die beschlossenen Änderungen dargestellt und gewürdigt werden.","PeriodicalId":178344,"journal":{"name":"Jahrbuch des Föderalismus 2019","volume":"8 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2019-09-26","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Neujustierung des Schweizerischen Finanzausgleichs: Kompromiss zwischen „ressourcenstarken“ und „ressourcenschwachen“ Kantonen gefunden!\",\"authors\":\"A. Stöckli\",\"doi\":\"10.5771/9783748901174-285\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Die Schweiz ist ein kleines Land, wobei zwischen den einzelnen Regionen Welten liegen. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftliche Kraft der 26 Kantone. 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Diese Reform beruht auf dem nach 2010 und 2014 zum dritten Mal durch die Schweizer Regierung, den Bundesrat, erstellten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs sowie auf „Kompromissvorschlägen“ der Kantone. Im Vordergrund steht der Ressourcenausgleich, der in den letzten Jahren zu teilweise gehässigen Kontroversen zwischen den Kantonen geführt hat, zumal die Belastung der sogenannten „ressourcenstarken“ Kantone, die auch „Geberkantone“ genannt werden, angestiegen ist. Auswirkungen auf den nationalen Finanzausgleich zeitigt des Weiteren die „AHV-Steuervorlage“, die in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen worden ist. Es rechtfertigt sich daher, in diesem Beitrag auf die neuesten Entwicklungen des nationalen Finanzausgleichs näher einzugehen. 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Neujustierung des Schweizerischen Finanzausgleichs: Kompromiss zwischen „ressourcenstarken“ und „ressourcenschwachen“ Kantonen gefunden!
Die Schweiz ist ein kleines Land, wobei zwischen den einzelnen Regionen Welten liegen. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftliche Kraft der 26 Kantone. Werden die Einkommen, Vermögen und Unternehmensgewinne zusammengerechnet, welche die einzelnen Kantone besteuern können, werden erhebliche Unterschiede sichtbar: Während auf der einen Seite des Spektrums, im Kanton Zug, pro Einwohner rund 83.500 Schweizer Franken zur Verfügung stehen, aus denen der Kanton Steuern abschöpfen kann, beträgt dieser Wert auf der anderen Seite des Spektrums, im Kanton Jura, bloss circa 22.000 Schweizer Franken.1 Der nationale Finanzausgleich, der in neuer Form im Jahr 2008 in Kraft getreten ist (NFA2), macht diese Unterschiede messbar und strebt insbesondere eine Verminderung der kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Steigerung der finanziellen Autonomie und der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone an.3 Nachdem der neue nationale Finanzausgleich (NFA) seit seinem Bestehen kaum Änderungen unterworfen war, hat das Schweizer Parlament in der ersten Jahreshälfte 2019 nun erstmals grundlegendere Justierungen daran vorgenommen. Diese Reform beruht auf dem nach 2010 und 2014 zum dritten Mal durch die Schweizer Regierung, den Bundesrat, erstellten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs sowie auf „Kompromissvorschlägen“ der Kantone. Im Vordergrund steht der Ressourcenausgleich, der in den letzten Jahren zu teilweise gehässigen Kontroversen zwischen den Kantonen geführt hat, zumal die Belastung der sogenannten „ressourcenstarken“ Kantone, die auch „Geberkantone“ genannt werden, angestiegen ist. Auswirkungen auf den nationalen Finanzausgleich zeitigt des Weiteren die „AHV-Steuervorlage“, die in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen worden ist. Es rechtfertigt sich daher, in diesem Beitrag auf die neuesten Entwicklungen des nationalen Finanzausgleichs näher einzugehen. Zunächst sind in der gebotenen Kürze die Grundlagen des nationalen Finanzausgleichs zu rekapitulieren, bevor die beschlossenen Änderungen dargestellt und gewürdigt werden.