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„Bitte kein BID!” – Zum vorläufigen Scheitern eines städtebaulichen Erfolgsmodells in Baden-Württemberg
Das Problem ist seit langem bekannt: In Zeiten zunehmenden Internethandels und großflächiger Einkaufszentren auf der grünen Wiese veröden viele Innenstädte und Stadtteilzentren immer mehr. Äußerlich ist dieser Prozess an Geschäftsleerständen, sinkenden Kundenfrequenzen, dem Ersatz inhabergeführter mittelständischer Einzelhandelsbetriebe durch uniforme Billigketten oder ubiquitärer Fastfood-Gastronomie ablesbar.2 Diese fatale Entwicklung, die in Nordamerika weit früher als in Europa zu beobachten war, hat dort in den sechziger Jahren zu einem neuen städtebaulichen Instrument geführt, das auch hierzulande mit dem Begriff „Business Improvement District“ (BID) bezeichnet wird.3 Dabei handelt es sich um einen räumlich abgegrenzten Bereich, in dem private Grundstückseigentümer zeitlich befristet attraktivitätssteigernde Maßnahmen durchführen, deren Finanzierung durch eine flankierende staatliche Zwangsabgabe sichergestellt wird.4 Der besondere Charme dieses Instruments besteht darin, dass die Zwangsabgabe auch von Grundstückseigentümern erhoben werden kann, die sich zwar nicht aktiv an den Aufwertungsmaßnahmen beteiligen, aber hiervon in gleicher Weise profitieren. Mit dieser Maßnahme I.