德国投资管制下的资产活动

Uwe Salaschek, Maximilian Schipke
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摘要

本文摘要描述了德国投资控制的应用,用于用于公司收购资产。崭新的补充§55 . Abs AWV崭新及§6 . Abs AWV通过15 .到第三变化时并没有达到充分的透明度。可以明确的是,购买具有固定操作界限的资产会被“投资管制”监测监测。但是,在什么情况下,获取某一种财产应由法律用户解释。这导致重大的不确定性,特别是在受刑事起诉的今天,这些交易包含了如何购买无形营运资金,如技术和ip权利。最多只能部分转移德国监管机构所关注的发展趋势,而国际投资管制实践也缺乏一致性。
本文章由计算机程序翻译,如有差异,请以英文原文为准。
Der Vermögenserwerb in der deutschen Investitionskontrolle
Zusammenfassung Der Beitrag stellt die Anwendung der deutschen Investitionskontrolle auf den Erwerb von Vermögensgegenständen in Abgrenzung zum Erwerb von Unternehmensanteilen dar. Die Ergänzung des § 55 Abs. 1a AWV und des § 60 Abs. 1a AWV durch die 15. AWV-Änderungs-VO haben diesbezüglich keine ausreichende Klarheit geschaffen. Fest steht zwar, dass der Vermögenserwerb beim Kauf eines abgrenzbaren Betriebsteils von der Investitionskontrolle erfasst wird. Unter welchen Umständen hingegen der Erwerb einzelner Vermögensgegenstände erfasst wird, bleibt der Auslegung durch den Rechtsanwender überlassen. Dies führt nicht zuletzt wegen des strafbewehrten Vollzugsverbots zu erheblicher Rechtsunsicherheit – insbesondere bei Transaktionen, die den Erwerb immaterieller Betriebsmittel, wie z. B. Technologien und IP-Rechte, zum Gegenstand haben. Die für die deutsche Fusionskontrolle maßgeblichen Entwicklungen können allenfalls teilweise übertragen werden und auch die internationale Investitionskontrollpraxis ist wenig einheitlich.
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