体育联合会对禁止反托拉斯活动的监管自主权—这也适用于meca medina例外情况

Florian Bien, B. Becker
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Angesichts der zentralen Bedeutung, die dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit als Bezugspunkt der Meca-Medina-Ausnahme zukommt, wird die sachliche und persönliche Reichweite der Meca-Medina-Ausnahme aufgefächert und abgegrenzt (III.1., III.2.). Unterschieden werden vier Grundtypen verbandlicher Regelwerke (I.2.). Es zeigt sich, dass Sportausübungsregeln im engeren und im weiteren Sinne sowie interne Organisationsregeln (Verbandsregeln des Typs 1 und 2) in den Schutzbereich der Verbandsautonomie fallen, weshalb hier eine Einschränkung des Kartellverbots aufgrund der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Betracht kommt. Der darüberhinausgehende Versuch von Sportverbänden, das wettbewerbliche Verhalten von Verbandsmitgliedern gegenüber verbandsexternen Dritten oder gar von verbandsexternen Dritten selbst zu reglementieren (Regelungen des Typs 3 und 4) erfährt demgegenüber keine Privilegierung im Hinblick auf das Kartellverbot.","PeriodicalId":176810,"journal":{"name":"Zeitschrift für Wettbewerbsrecht","volume":"64 1","pages":"0"},"PeriodicalIF":0.0000,"publicationDate":"2021-12-08","publicationTypes":"Journal Article","fieldsOfStudy":null,"isOpenAccess":false,"openAccessPdf":"","citationCount":"0","resultStr":"{\"title\":\"Regelungsautonomie der Sportverbände vs. Kartellverbot – Zum Anwendungsbereich der Meca-Medina-Ausnahme\",\"authors\":\"Florian Bien, B. Becker\",\"doi\":\"10.15375/zwer-2021-0409\",\"DOIUrl\":null,\"url\":null,\"abstract\":\"Zusammenfassung Dieser Beitrag klärt das Verhältnis zwischen sportverbandlicher Regelungsautonomie und Kartellverbot. 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摘要

其摘要解释了反体育运动的自主权与反垄断行为之间的关系。最初的要点是欧洲法院对麦加麦地纳案件做出裁决,以及欧盟法院在麦加麦地纳案件中应用法院制定的原则。《这一案例表明,在“纯粹体育规则”案件中,国际法院对压制运动自由的限制是以宪法保护的结社自由,以及由此而产生的团体的监管自主权为依据的。在这样的背景下,欧洲法院在麦加麦地安纳进行的适度评估被视为试图建立联系沃尔特·索顿经济学和竞争保护之间的实际纽带(第二。5)。鉴于自由结社自由的基本权利是受容许容许的中心,因此这个容许的属事实和个人范围被格外模糊。(, III.2 . .)区分:这表明Sportausübungsregeln在密切以及广义的内部Organisationsregeln (Verbandsregeln类型1和2)中Schutzbereich Verbandsautonomie金刚的,因此这里的一项限制Kartellverbots由于Verhältnismäßigkeitsprüfung正在.Sportverbänden darüberhinausgehende试》Verbandsmitgliedern的wettbewerbliche行为对verbandsexternen第三甚至verbandsexternen第三所reglementieren(类型3和4)发现的安排,没有Privilegierung关于“Kartellverbot .
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Regelungsautonomie der Sportverbände vs. Kartellverbot – Zum Anwendungsbereich der Meca-Medina-Ausnahme
Zusammenfassung Dieser Beitrag klärt das Verhältnis zwischen sportverbandlicher Regelungsautonomie und Kartellverbot. Ausgangspunkte sind das grundlegende Urteil des EuGH in der Rechtssache Meca-Medina und die Anwendung der vom Gerichtshof in Meca-Medina aufgestellten Grundsätze durch das EuG im Fall ISU. Der Beitrag weist nach, dass die vom Gerichtshof judizierte Einschränkung des Kartellverbots im Fall „rein sportlicher Regelwerke“ ihre Grundlage in der verfassungsrechtlich geschützten Vereinigungsfreiheit und der daraus resultierenden Regelungsautonomie der Verbände hat. Vor diesem Hintergrund lässt sich die vom EuGH in Meca-Medina durchgeführte Verhältnismäßigkeitsprüfung dogmatisch als Versuch deuten, praktische Konkordanz zwischen Verbandsautonomie und Wettbewerbsschutz herzustellen (II.5.). Angesichts der zentralen Bedeutung, die dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit als Bezugspunkt der Meca-Medina-Ausnahme zukommt, wird die sachliche und persönliche Reichweite der Meca-Medina-Ausnahme aufgefächert und abgegrenzt (III.1., III.2.). Unterschieden werden vier Grundtypen verbandlicher Regelwerke (I.2.). Es zeigt sich, dass Sportausübungsregeln im engeren und im weiteren Sinne sowie interne Organisationsregeln (Verbandsregeln des Typs 1 und 2) in den Schutzbereich der Verbandsautonomie fallen, weshalb hier eine Einschränkung des Kartellverbots aufgrund der Verhältnismäßigkeitsprüfung in Betracht kommt. Der darüberhinausgehende Versuch von Sportverbänden, das wettbewerbliche Verhalten von Verbandsmitgliedern gegenüber verbandsexternen Dritten oder gar von verbandsexternen Dritten selbst zu reglementieren (Regelungen des Typs 3 und 4) erfährt demgegenüber keine Privilegierung im Hinblick auf das Kartellverbot.
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