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Institutionalisierung der Freiheit im Recht. Foucault und die postmarxistische Rechtskritik
In der postmarxistischen politischen Philosophie wird die Veranderung gegenuber der Verstetigung analytisch und normativ bevorzugt. Deshalb leistet die postmarxistische Theorie keine realistische Analyse und normativ-differenzierende Bewertung von politischen Institutionen, insbesondere des Rechts. Der Beitrag liefert einen Ansatz, um diese Lucke zu schliesen, indem er der Abblendung von institutionellen Fragen mit einer neuen postfundamentalistischen Institutionentheorie begegnet. Diese Theorie basiert auf dem Freiheitsbegriff der Kritik, der im Anschluss an Foucault entwickelt wird und zeigt, dass kritischer Subjektivitat durch die Institutionalisierung von freiheitlichen Subjektivierungsregimen bedingt ist. Dieser Freiheitsbegriff korrigiert den avanciertesten Ansatz der postmarxistischen Rechtstheorie, Menkes Rechtskritik. Deren Starke ist es, die liberal entpolitisierende Subjektivierung des Rechts zu kritisieren, doch Menkes Vorschlag einer radikalen Politisierung ist paternalistisch. Mit Foucault lasst sich hingegen ein Recht denken, das Subjektivierung kritisiert und dennoch nicht paternalistisch ist, weil es die Subjekte zur Kritik der Institutionen befahigt.